Website-Audit und Schnell-Checks
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Schnell-Checks Google Tools
Prüfen Sie, ob auf Ihrer Website Google-Analytics ohne Einwilligung eingebunden ist
Prüfen Sie, ob auf Ihrer Google-Webfonts auf Ihrer Website dynamisch eingebunden werden
Check Ihrer Internetseite nach DSGVO-Vorgaben
Eine gängige Praxis ist das Generieren einer Datenschutzerklärung über Onlinedienste. Nach dem Motto „mehr hilft mehr“, werden irrelevante Informationen in die Datenschutzerklärung aufgenommen, welches jedoch gegen den DSGVO-Grundsatz der Transparenz verstößt und einen abmahnfähigen Datenschutzverstoß darstellt.
Eine Überprüfung Ihrer Internetseite aus technischer Sicht deckt häufig weitere Angriffspunkte für Abmahnanwälte auf, welche unabhängig von der Auslegung der Datenschutzerklärung sind.
Wir überprüfen Ihre Internetseite technisch und juristisch auf die Einhaltung der EU-DSGVO und der BGH/EU-Cookie-Regelung.
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Handlungsvorschlägen für Ihren Webentwickler und eine auf Ihre Webseite abgestimmte DSGVO konforme Datenschutzerklärung.
Internetauftritt ohne Shop und Kundenlogin: 275 € zzgl. der gesetzlichen USt.
sonstiger Internetauftritt, Onlineshop oder Webapplikation nach Aufwand.
In der Pauschale ist auch die folgende separat erhältliche Leistung “Prüfung Ihrer Internetseite nach rechtskonformer Umsetzung lt. BGH-Urteil Cookie-Einwilligung II vom 28.05.2020” enthalten:
Prüfung Ihrer Internetseite nach rechtskonformer Umsetzung lt. BGH-Urteil Cookie-Einwilligung II vom 28.05.2020
Bereits seit April 2018 ist nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden (DSK) die Verwendung von Cookies zu Werbezwecken auf Websites und Apps (z.B. durch Google Analytics) nur dann zulässig, wenn der informierte Nutzer zuvor eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt. Daraufhin wurden auf vielen Internetseiten eine veränderte Form von Cookie-Bannern implementiert, welche nach unseren Erfahrungen nur selten eine rechtskonforme Lösung darstellten. Am 28.05.2020 wurde die Ansicht der DSK nun durch das Urteil des BGH “I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II” zur unanfechtbaren Rechtsprechung.
Die rechtskonforme Umsetzung ist sowohl technisch als auch juristisch nicht trivial und stellt mit dem jüngsten BGH-Urteil vom 28.05.2020 die Betreiber von Internetseiten nun vor ein rechtlich fundiertes Abmahnrisiko.
Die Sachverständigen der dsgvoNORD GmbH prüfen Ihre Internetseite auf die Einhaltung der datenschutzkonformen Umsetzung des Einsatzes von Tracking-Cookies.
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Handlungsvorschlägen für Ihren Webentwickler.
Internetauftritt ohne Shop und Kundenlogin: 98 € zzgl. der gesetzlichen USt..
Sonstiger Internetauftritt, Onlineshop oder Webapplikation nach Aufwand.
DSGVO-Wächter Onlinepräsenz
Unsere Sachverständigen führen regelmäßig oder auf Anfrage je Quartal einen technisch und juristischen Webseitencheck durch.
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Handlungsvorschlägen für Ihren Webentwickler und eine auf Ihre Webseite abgestimmte DSGVO konforme Datenschutzerklärung.
Zusätzlich informieren wir Sie anlassbezogen per Newsletter über relevante Veränderungen und aktuelle Rechtssprechung zum Thema DSGVO und TTDSG mit Schwerpunkt Internet und Onlinepräsenz.
Überlassen Sie dieses sensible Thema nicht einem automatisierten Webseiten-Check oder einem Datenschutz-Generator. Verlassen Sie sich auf das Handwerk unserer Sachverständigen und Volljuristen.
Kosten: 360€ pro Jahr – Laufzeit 2 Jahre mit automatischer Verlängerung