Interne Meldestelle / Ombudsstelle
Meldestellenbeauftragter / Ombudsperson
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Die Herausforderung EU-Whistleblower-Richtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung einer internen Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Organisationen und Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle, üblicherweise durch ein Hinweisgebersystem, auch bekannt als Whistleblower-System.

Da ein Hinweisgeber oder auch Whistleblower, sehr oft unter dem persönlichen Anspruch, Missstände nicht hinzunehmen, anderen Personen seine Kenntnisse mitteilen will, ist es für ein großen Teil von Unternehmen von existentieller Bedeutung, ein Hinweisgebersystem einzurichten, das vertraulichen Zugang ermöglicht.

Wird der Hinweisgeber geschützt und kann er ohne Sanktion seine Hinweise geben, verzichtet er erfahrungsgemäß eher auf Meldewege, die dem Unternehmen größere Unannehmlichkeiten bereiten würden, wie Staatsanwaltschaft oder Presse.

Wir sehen durch die Einführung eines Hinweisgebersystems für Unternehmen ein Chance, dass Missstände unkompliziert und möglichst intern geklärt werden können.

Die Einrichtung einer internen Meldestelle bringt darüber hinaus weitere Vorteile:

  • Frühwarnsystem und Schutzschild Ihres Unternehmens
  • Kontinuierliche Verbesserungen in Ihrem Unternehmen, Employer Branding und Mitarbeiterbindung
  • Nachhaltige positive Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Unternehmens
  • Doppelnutzung des Hinweisgebersystems zum Einreichen von Verbesserungsvorschlägen
 

Mit unserem Hinweisgebersystem “hinweis.de” setzen Sie die Vorgaben des HinSchG rechtskonform um. Unter der personalisierten Domain “ihrefirma.hinweis.de” steht Ihnen und Ihren Mitarbeitenden unser Hinweisgebersystem innerhalb eines Werktages zur Verfügung.

Sie möchten die Aufgabe der internen Meldestelle gerne an einen externen Dienstleister übergeben?

Verpflichten Sie eine neutrale externen Meldestellenbeauftragtern (Ombudsperson) mit Unterstützung durch unsere Volljuristin bei der Ersteinschätzung eines eingegangen Hinweises. Wir kümmern uns um die fristgerechte Kommunikation mit der hinweisgebenden Person und leiten nur stichhaltige Hinweise weiter. Unser eigenes Hinweisgebersystem ist natürlich inklusive.  

Ausführliche Informationen zu unserem Hinweisgebersystem und dem Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Projektseite HINWEIS.DE

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externer Datenschutzbeauftragter (DSGVO) und Meldestellenbeauftragter (HinSchG)
Digitales Datenschutzmanagement und Hinweisgebersystem inklusive