# digitalNORD GmbH --- ## Glossar zur EU-KI-Verordnung (KI-VO / AI Act) https://dsgvo-nord.de/ki-vo-glossar/ Glossar zur EU-KI-Verordnung (KI-VO / AI Act) Fachbegriffe rund um die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689, KI-VO bzw. AI Act), Agentic Coding und produktive KI-Nutzung in Unternehmen — verständlich erklärt. Agentic Coding Arbeitsweise, bei der Softwareentwickler:innen einen autonomen KI-Agenten beauftragen, ganze Aufgaben — Code schreiben, Tests erstellen, Refactoring durchführen — selbstständig zu bearbeiten. Der Agent plant Schritte, führt Werkzeuge aus (Dateien lesen, Befehle ausführen) und liefert ein Ergebnis. Bekannte Tools: Claude Code, OpenAI Codex, GitHub Copilot CLI, Cursor, Aider. Datenschutz- und Sicherheitsfragen entstehen durch Cloud-Verarbeitung, Permissions-Modelle und Geheimnis-Lecks. AI Act Englischer Begriff für die EU-KI-Verordnung. Identisch mit „KI-VO“. Die englische Bezeichnung wird häufig in internationalen Fachpublikationen verwendet, in deutschen Rechtsdokumenten überwiegt „KI-VO“. Allgemeine-Zweck-KI-Modelle (GPAI) Englisch General-Purpose AI Models: Foundation Models, die nicht für einen spezifischen Anwendungsfall trainiert wurden und in vielen Kontexten einsetzbar sind. Beispiele: GPT-4, Claude, Gemini, Mistral Large, Llama 3. Die KI-VO regelt GPAI-Modelle eigenständig (Art. 51 ff.) und stellt zusätzliche Anforderungen an Modelle „mit systemischem Risiko“ (Trainingsaufwand über 10²⁵ FLOPS). Anbieter (KI-VO) Natürliche oder juristische Person, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Art. 3 Nr. 3 KI-VO). Den Anbieter trifft die Hauptverantwortung für Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, Risikomanagement und Marktüberwachung. Betreiber (KI-VO) Natürliche oder juristische Person, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet — außerhalb privater Nutzung (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Betreiber müssen die Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen, menschliche Aufsicht sicherstellen und bei Hochrisiko-KI eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen. CE-Kennzeichnung für KI Hochrisiko-KI-Systeme müssen vor dem Inverkehrbringen eine CE-Kennzeichnung tragen (Art. 48 KI-VO). Sie bestätigt, dass das System die Anforderungen der KI-VO erfüllt — insbesondere Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz und menschliche Aufsicht. Anders als bei klassischen Produkten erfolgt die Konformitätsbewertung größtenteils intern durch den Anbieter selbst. Datenqualität (Art. 10 KI-VO) Hochrisiko-KI-Systeme dürfen nur mit Trainings-, Validierungs- und Testdaten betrieben werden, die relevant, hinreichend repräsentativ, fehlerfrei und vollständig sind. Datensätze müssen auf mögliche Verzerrungen (Bias) geprüft und dokumentiert werden — Verstöße sind mit den höchsten Bußgeldern der KI-VO bedroht (bis zu 35 Mio. € oder 7 % Jahresumsatz). Embeddings Numerische Repräsentation von Texten, Bildern oder anderen Daten in einem hochdimensionalen Vektorraum, sodass semantisch ähnliche Inhalte räumlich nah beieinanderliegen. Grundlage für Retrieval-Augmented Generation (RAG): Statt ganze Dokumente in den Modell-Kontext zu laden, werden nur die relevantesten Embeddings gefunden und übergeben. Datenschutz-Implikation: Auch Embeddings können personenbezogene Daten enthalten und sind entsprechend zu schützen. Foundation Model Großes, vortrainiertes KI-Modell, das als Basis für viele unterschiedliche Anwendungen dient — durch Feintuning, Prompt-Engineering oder RAG. Begriff überschneidet sich stark mit „GPAI“ der KI-VO. Beispiele: GPT-4, Claude, Llama, Gemini, Mistral Large. Generative KI KI-Systeme, die neue Inhalte erzeugen — Text, Bild, Audio, Video, Code. Unterliegen besonderen Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO: Erzeugte Inhalte müssen als KI-generiert kenntlich gemacht werden (z. B. durch maschinenlesbare Wasserzeichen oder Metadaten). Deepfakes erfordern zusätzliche Kennzeichnung gegenüber Endnutzern. Halluzination Phänomen, bei dem ein KI-Sprachmodell faktisch falsche, aber überzeugend formulierte Aussagen erzeugt. Halluzinationen sind kein Bug, sondern eine Eigenschaft des statistischen Lernens. In regulierten Anwendungen — Medizin, Recht, Verwaltung — ein zentrales Risiko, das durch RAG, Quellenangaben, menschliche Aufsicht und Modellauswahl reduziert wird. Hochrisiko-KI-System KI-System, das nach Anhang III der KI-VO einem als hochrisikoreich eingestuften Anwendungsbereich zugeordnet ist — etwa biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Strafverfolgung, Migration. Hochrisiko-Systeme unterliegen strengen Anforderungen: Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht, Robustheit. Verstöße werden mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz geahndet. KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO) Pflicht von Anbietern und Betreibern, sicherzustellen, dass ihre Beschäftigten und alle Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kompetenz im Umgang mit KI verfügen. „Ausreichend“ hängt vom Kontext ab: technisches Know-how, Verständnis der Funktionsweise, Risiken, Grenzen, kontextbezogene Anwendung. Gilt seit 2. Februar 2026. KI-System (Art. 3 Nr. 1 KI-VO) Maschinengestütztes System, das mit unterschiedlichem Grad an Autonomie betrieben wird, anpassungsfähig sein kann und aus Eingaben Ausgaben — Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen, Entscheidungen — ableitet, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Bewusst breit gefasst, um regulatorische Lücken zu vermeiden. KI-Verordnung (KI-VO) Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz. Erste umfassende KI-Regulierung weltweit. Anwendbarkeit gestaffelt: Verbote (Art. 5) ab Februar 2025, KI-Kompetenz (Art. 4) ab Februar 2026, GPAI-Pflichten ab August 2025, vollständige Geltung der Hochrisiko-Regeln ab August 2026. Konformitätsbewertung Verfahren zur Prüfung, ob ein Hochrisiko-KI-System die Anforderungen der KI-VO erfüllt (Art. 43 KI-VO). Für die meisten Hochrisiko-Systeme erfolgt sie intern durch den Anbieter. Für biometrische Identifikationssysteme ist eine Beteiligung benannter Stellen vorgeschrieben. Menschliche Aufsicht (Art. 14 KI-VO) Hochrisiko-KI-Systeme müssen so gestaltet sein, dass natürliche Personen sie effektiv überwachen können — die Funktion, Auswirkungen und Grenzen verstehen, das System bei Bedarf außer Betrieb nehmen und Ergebnisse hinterfragen können. „Human in the Loop“ und „Human on the Loop“ sind etablierte Implementierungsmuster. Prompt Injection Sicherheitslücke generativer KI-Systeme: Ein Angreifer schmuggelt versteckte Anweisungen in Eingabedaten (etwa in Webseiten, E-Mails, hochgeladene Dokumente) und bringt das Modell dazu, vom eigentlichen Nutzer-Auftrag abzuweichen. Besonders kritisch bei Agentic-Coding-Systemen mit Werkzeug-Zugriff. Schutzmaßnahmen: strikte Trennung von Daten und Anweisungen, Permissions-Modelle, Output-Sanitization, Audit-Logs. Retrieval-Augmented Generation (RAG) Technik, bei der ein KI-Modell zur Beantwortung einer Frage zunächst relevante Dokumente aus einer Wissensdatenbank zieht und sie dem Modell als Kontext mitgibt. Reduziert Halluzinationen, ermöglicht Quellenangaben und erlaubt Antworten zu Inhalten, die nicht im Trainings-Set des Modells waren. DSGVO-relevant: Wissensbasis und Embeddings können personenbezogene Daten enthalten. Risikomanagementsystem (Art. 9 KI-VO) Über den gesamten Lebenszyklus eines Hochrisiko-KI-Systems zu unterhaltendes System: Identifikation und Analyse bekannter und vorhersehbarer Risiken, Bewertung anderer möglicherweise auftretender Risiken, Erprobung der Risikomaßnahmen, kontinuierliche Iteration. Vergleichbar mit ISMS-Prozessen aus ISO 27001, aber mit KI-spezifischen Anforderungen. Robustheit (Art. 15 KI-VO) Hochrisiko-KI-Systeme müssen so robust sein, dass sie auch bei fehlerhaften Eingaben, ungewöhnlichen Bedingungen, Manipulationsversuchen und über die gesamte Nutzungsdauer zuverlässig funktionieren. Schließt Cybersicherheit, Genauigkeit und Resilienz ein. Wird häufig durch Adversarial Testing und Red-Teaming nachgewiesen. Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO) Pflichten für bestimmte KI-Systeme — auch wenn sie nicht hochrisikoreich sind. Beispiele: Chatbots müssen offenlegen, dass Nutzer mit einer KI interagieren. Generative Systeme müssen ihre Ausgaben als KI-erzeugt kennzeichnen. Deepfakes erfordern explizite Kennzeichnung. Verstöße: bis zu 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz. Verbotene KI-Praktiken (Art. 5 KI-VO) Bestimmte KI-Anwendungen sind seit Februar 2025 EU-weit verboten — unter anderem Social Scoring durch Behörden, manipulative Systeme, Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen), Emotion Recognition am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern. Verstöße: bis zu 35 Mio. € oder 7 % Jahresumsatz — der höchste Sanktionsrahmen der Verordnung. Stand: 2026. Dieses Glossar ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen zur Umsetzung der EU-KI-Verordnung in Ihrem Unternehmen vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch. --- ## KI-Beratung & KI-Agentur — Agentic Coding aus Kiel https://dsgvo-nord.de/ki-beratung-agentic-coding/ KI-Beratung & KI-AgenturAgentic Coding aus Kiel KI-Beratung & KI-Agentur — Agentic Coding aus Kiel Künstliche Intelligenz ist 2026 keine Zukunftstechnologie mehr, sondern operative Realität. Mit der EU-KI-Verordnung (KI-VO / AI Act) gelten ab 2026 neue Pflichten — und gleichzeitig öffnen sich mit Agentic Coding Produktivitätsschübe, die noch vor zwei Jahren undenkbar waren. Die dsgvoNORD GmbH verbindet beides: rechtskonforme Einführung von KI mit operativer Umsetzungskompetenz, ohne Datenschutz und IT-Sicherheit aus den Augen zu verlieren. Warum digitalNORD für KI-Beratung? Wir sind keine reine KI-Agentur und keine reine Datenschutz-Beratung. Wir sind beides — und genau das ist der Punkt. KI ohne Datenschutz ist Risiko. Datenschutz ohne KI-Kompetenz ist Innovationsbremse. Unsere Mandanten profitieren davon, dass eine einzige Beratung beide Sichten zusammendenkt: rechtliche Anforderungen aus DSGVO, KI-VO und NIS2 mit der praktischen Frage, welcher Coding-Agent oder welches Sprachmodell konkret zum Anwendungsfall passt — und wie es DSGVO-konform betrieben wird. Was wir konkret tun   1. KI-VO-Compliance (Art. 4 Kompetenzschulung) Die KI-Verordnung verpflichtet seit dem 2. Februar 2026 alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten (Art. 4 KI-VO). Wir schulen Ihre Mitarbeitenden mit zertifizierter Online- und Präsenzschulung — abgestimmt auf das Risikoniveau Ihrer eingesetzten KI-Systeme. 2. KI-Strategie für KMU, Bildung und öffentlichen Sektor Wir entwickeln mit Ihnen eine KI-Strategie, die zu Ihrer Größe, Ihrer Branche und Ihrem regulatorischen Umfeld passt. Konkret: Welche Prozesse profitieren wirklich von KI, welche nicht? Welche Modelle sind DSGVO-tauglich? Welche Hosting-Optionen sind für sensible Daten erlaubt? Wir liefern keine Buzzword-Folien, sondern eine umsetzbare Roadmap. 3. Agentic Coding — wir entwickeln Software für Sie Agentic Coding ist nicht nur ein Beratungsthema bei uns — es ist die Art, wie wir selbst arbeiten. Wir entwickeln Software-Lösungen für unsere Kunden mit Hilfe von Coding-Agents wie Claude Code, Codex und GitHub Copilot CLI. Das hat zwei Konsequenzen, die uns vom typischen Software-Dienstleister unterscheiden: Erstens: Wir liefern schneller und kostengünstiger als klassische Agenturen. Was früher zwei Entwickler:innen über vier Wochen gebaut haben, entsteht bei uns in einem Bruchteil der Zeit — bei vergleichbarer oder besserer Code-Qualität, weil Tests, Dokumentation und Refactoring vom Agenten gleich mitgeliefert werden. Zweitens: Wer aus über 30 Jahren klassischer Softwareentwicklung kommt, weiß, wo Code zerbricht — und genau dort liegen die Risiken bei Agentic Coding. Wir setzen Coding-Agents sicher und compliance-konform ein: nicht aus White Papers, sondern aus täglicher Praxis mit Permission-Modellen, Sandbox-Konfigurationen, Geheimnis-Erkennung und Audit-Logs. Was wir konkret für Sie tun: Wir bauen Ihre Software — Web-Apps, Automation, Integrationen, Custom-Tools — mit Agentic Coding als Produktions-Methode (DSGVO-konform, dokumentiert, übergabefähig). Wir richten Ihre eigene Agentic-Coding-Praxis ein, falls Sie selbst entwickeln und Ihre Teams produktiver machen wollen: Auswahl des passenden Coding-Agents (Claude Code vs. OpenAI Codex ) Sicherheits-Setup: Permission-Modelle, Sandbox-Konfiguration, Code-Review-Workflows, Geheimnis-Erkennung Compliance-Bewertung: Welche Code-Daten dürfen in welche Cloud? Wie passt das zur AVV mit dem Anbieter? Welche Auswirkungen auf Open-Source-Lizenzen?   4. Auswahl und Integration europäischer KI-Modelle Für Anwendungsfälle mit sensiblen Daten setzen wir auf europäische Modelle: Mistral AI (Frankreich) — leistungsstarke Modelle mit EU-Hosting-Option Llama-Familie mit Self-Hosting in deutschen Rechenzentren Open-Source-Stacks (Gemma, Qwuen, Deepseek, Ollama, vLLM, Hugging Face) für komplette Datensouveränität   5. KI-gestützte Workflows (RAG, Automation) Vom datenschutzkonformen Chatbot über Retrieval-Augmented Generation (RAG) für interne Wissensdatenbanken bis zu Agent-basierten Workflows in n8n, Make, Claude Cowork oder eigenen Lösungen — wir konzipieren, bauen und übergeben. Unser Vorgehen 1. KI-Strategie entwickeln: Welche KI-Tools werden bereits eingesetzt? Welche Prozesse sollen verbessert werden? Welche regulatorischen Pflichten greifen? 2. Quick-Compliance-Check: KI-VO-Risikoklassifikation Ihrer Use-Cases. Was ist Hochrisiko? Was ist limited risk? Was ist verboten? 3. Roadmap: Konkreter 90-Tage-Plan mit Meilensteinen, KPIs und Budget. 4. Umsetzung: Schulung, Setup, Integration, Tests. 5. Begleitung: Laufende Auffrischung der KI-Kompetenz, Updates bei KI-VO-Veränderungen, Performance-Reviews. Was uns von reinen KI-Beratungen unterscheidet   Reine KI-Beratung digitalNORD KI-Strategie ✓ ✓ KI-VO-Compliance teilweise ✓ (eigene Volljurist:innen) Datenschutz-Folgenabschätzung für KI meist Zukauf ✓ inhouse Hinweisgeberschutz / HinSchG-Brücke – ✓ über Hinweis.de Agentic Coding Setup meist Zukauf ✓ eigene Praxis Lokal in Schleswig-Holstein selten ✓ TÜV-zertifizierte Datenschutzauditor:innen meist nicht ✓ Häufige Fragen Ist Claude Code DSGVO-konform einsetzbar? Mit dem richtigen Setup ja.  Können wir Coding-Agents auch komplett lokal betreiben? Für viele Use-Cases ja — über Open-Source-Stacks (Ollama mit lokalen Modellen). Performance liegt aktuell hinter Cloud-Modellen, aber für regulierte Branchen oder bei sensiblem Code lohnt sich der Aufwand. Was kostet eine KI-Beratung? Erstgespräch kostenlos. Strategie-Workshops ab 1.800 €. Laufende Betreuung ab 160 €/Monat.  Erstgespräch vereinbaren Sie überlegen, wo KI in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist und wie Sie die KI-VO erfüllen? Wir nehmen uns 60 Minuten — kostenlos, unverbindlich. Termin buchen. --- ## Elementor Seite #5514 https://dsgvo-nord.de/elementor-seite-5514/ Webagentur vormals Kielwerk Digitaler Erfolg seit 1997. Kreativ durch KI. Die digitale Präsenz ist ein existenzieller Baustein des Erfolgs heutiger Unternehmen und Organisationen. Ob Außendarstellung zur Kunden-, Mitglieder- oder Mitarbeitergewinnung, Sichtbarkeit oder zur Digitalisierung von Prozessen, unterschiedliche Marketingkanäle, Medien und Endgeräte erfordern eine differenzierte Strategie. Unsere Schwerpunkte WordPress Full-Service & Managed HostingWir begleiten Sie von der Konzeption bis zum Betrieb. Wir realisieren schlüsselfertige Instanzen, individuelle Designs und die langfristige Wartung. Keine Zeit für Aktualisierung Ihrer Inhalte und Bilder? Kein Problem. Wir unterbreiten Ihnen Vorschläge durch Unterstützung aktueller KI-Tools. Ihr Auftritt läuft auf hochperformanten deutschen Servern inklusive: Maximale Sicherheit: Kostenlose SSL-Verschlüsselung & proaktive Malware-Scans. High-Speed: Serverseitiges Caching für Bestnoten beim Google-Ranking. Sorglos-Updates: Automatisierte Core- und Plugin-Pflege mit Kompatibilitätscheck. Datenschutz-Garantie: Strikt DSGVO-konform durch lokales Hosting und rechtssichere Einbindung externer Dienste. Backup-Garantie: Tägliche Sicherungen auf getrennten Systemen. App-Entwicklung durch Vibe Coding inkl. Privacy-FirstWir transformieren Visionen in Rekordzeit. Durch moderne KI-Methoden beschreiben wir Funktionen in natürlicher Sprache und generieren Code in Echtzeit. Der Datenschutz ist dabei fest integriert: Wir nutzen abgesicherte Workflows in isolierten Entwicklungsumgebungen. KI-gestützt: Design, Texte, Bilder, VideosMittels generativer Technologien erschaffen wir exklusive Bild- und Videowelten, die präzise auf Ihre Marke zugeschnitten und rechtssicher einsetzbar sind. Digitalpräsenz & FotografieVon der technischen Web-Performance bis zur professionellen Bildsprache vor Ort – wir modernisieren Ihren Auftritt ganzheitlich, effizient und zukunftssicher. Zu jeder Digitalisierungsstrategie gehört von Anbeginn auch die Berücksichtigung von Datenschutz und IT-Sicherheit.Gut, dass wir Expertenwissen und TÜV-Zertifizierungen in diesen Bereichen nachweisen können. Was wir nicht zu 100% leisten können, realisieren wir mit unseren interdisziplinären Netzwerkpartnern. Unsere Services Vibe Codinginkl. Privacy-First Wir transformieren Visionen von Apps, KI-Assistenten oder Interaktiven Softwaretools/Landingpages in Rekordzeit. Durch moderne KI-Methoden beschreiben wir Funktionen in natürlicher Sprache und generieren Code in Echtzeit. Dank unserer Jahrzehnte langen Softwareentwicklungs-Kompetenz sichert Menschliche-Intelligenz die Ergebnisse ab.Der Datenschutz ist dabei von Anbeginn fest integriert. Webhosting inkl. Datenschutz Maximale Sicherheit: SSL-Verschlüsselung & proaktive Malware-Scans. High-Speed: Serverseitiges Caching für Bestnoten beim Google-Ranking. Sorglos-Updates: Automatisierte Core- und Plugin-Pflege mit Kompatibilitätscheck. Datenschutz: Strikt DSGVO-konform durch lokales Hosting und rechtssichere Einbindung externer Dienste. Backup-Garantie: Tägliche Sicherungen auf getrennten Systemen. WordPress Full-Service Wir begleiten Sie von der Konzeption bis zum Betrieb Ihrer Internetseite. Achlüsselfertige Instanzen, individuelle Designs und die langfristige Wartung ist bei uns Inklusive WordPress Notfall? Wir retten Ihre WordPress-Instanz und bringen in die Jahre gekommene und unsichere WordPress Internetseiten auf den aktuellsten Stand. Auf Wunsch kümmern wir uns zukünftig um die regelmäßige Wartung, technische und rechtliche Absicherung. Webhosting inkl. Datenschutz Maximale Sicherheit: SSL-Verschlüsselung & proaktive Malware-Scans. High-Speed: Serverseitiges Caching für Bestnoten beim Google-Ranking. Sorglos-Updates: Automatisierte Core- und Plugin-Pflege mit Kompatibilitätscheck. Datenschutz: Strikt DSGVO-konform durch lokales Hosting und rechtssichere Einbindung externer Dienste. Backup-Garantie: Tägliche Sicherungen auf getrennten Systemen. Digitalpräsenz Von der technischen Web-Performance bis zur professionellen Bildsprache vor Ort – wir modernisieren Ihren Auftritt ganzheitlich, effizient und zukunftssicher. KI-gestützte Medien und Dokumente Designs, Texte, Bilder, Videos, PowerPoint Mittels generativer Technologien erschaffen wir einzigartige Medien, die präzise auf Ihre Marke zugeschnitten und rechtssicher einsetzbar sind. KI-gestützte Medien und Dokumente Design, Texte, Bilder, Videos Mittels generativer Technologien erschaffen wir exklusive Bild- und Videowelten, die präzise auf Ihre Marke zugeschnitten und rechtssicher einsetzbar sind. Fotografie Team u. Business-Fotografie Industrie Image- und Werbefotografie Portrait Prof. Bildbearbeitungen In Zahlen… Gründungsjahr 0 Projekte 0 + Tassen Kaffe pro Tag 😉 0 ☕️ Ein kleiner Auszug unserer Kundenliste: Unser Webagentur-Team Manuel Langeheinecke Senior-DeveloperInformatikkaufmannUnternehmensberater (BAFA)Datenschutzauditor (TÜV)IT-Security-Beauftragter (TÜV)Compliance-Officer (IHK) Matthias Masch Kreativkonzepte Corporate Design Fotografie Digital Imaging Digital Signage Marketingkonzepte Social-Media Betreuung Ben Langeheinecke Webentwickler Susann Schlatterer SEO / SAE / GEOSocial-Media MarketingProjektmanagerin Wobei dürfen wir Sie unterstützen? --- ## Europäische Open-Source Softwarelösungen datenschutzkonform https://dsgvo-nord.de/europaeische-softwareloesungen-managed-service/ Zukunftssichere Softwarelösungendatenschutzkonform, unabhängig und kostenstabil Jetzt Beratung vereinbaren Erfahren Sie, wie Open-Source-Technologien in Kombination mit unserem Managed-Service-Modell Ihrem Unternehmen helfen, effizient, DSGVO-konform und kostenkontrolliert zu arbeiten – ganz ohne Abhängigkeiten von proprietären Plattformen aus den USA. Unsere Lösungen ermöglichen es Ihnen, Ihre digitale Infrastruktur flexibel und zukunftssicher zu gestalten – mit klaren Kostenstrukturen, hoher IT-Sicherheit und vollständiger Kontrolle über Ihre Daten. Dabei profitieren Sie nicht nur von der Transparenz und Auditierbarkeit quelloffener Software, sondern auch von unserem technischen Know-how in Betrieb, Wartung und Support. Ob Cloud, Kommunikation oder Zugangsdatenmanagement – wir liefern datenschutzfreundliche Alternativen, die Ihre unternehmerische Unabhängigkeit stärken und Ihre digitale Souveränität sichern. Die Lösungen im Überblick Ihre private Cloud-LösungDie echte MS365-Alternative Umfassende DateiverwaltungAlternative zu OneDrive und DropboxOffline Dateiverarbeitung Office-Paket im Webbrowser E-Mail, Kalender, Kontakte, Chat Perfekte Desktop- und Mobile-Apps DSGVO-konforme Zusammenarbeit Sichere und teamfähige Passwortverwaltung Sichere Freigabe von Passwörtern und Zugangsdaten Rollen- und Rechteverwaltung für Teams und Abteilungen Zero-Knowledge-Architektur: niemand außer Ihnen hat Zugriff Apps (Mac/Win/Mobil) undBrowser Integrationen Sendrio.de – Datei-TransferSimpel & datenschutzkonform DSGVO-konforme Alternative zu WeTransfer Ende-zu-Ende-verschlüsselte Dateiübertragung Keine Drittanbieter aus den USA,kein Tracking Dateiübertragung per Link,kein Account nötig Modulare Business-SoftwareDie Alternative zu SAP: odoo odoo Komplettes ERP-System für KMU Module für Buchhaltung, CRM, HR, Projektmanagement, Lager, Webseite, Onlineshop u.v.m. Nahtlose Integration aller Geschäftsprozesse Mobile App für unterwegs DSGVO-konforme Zusammenarbeit Die Open-Source-Alternative zu Zapier und Make: n8n Visuelle Automatisierung Ihrer Geschäftsprozesse (No-Code) Über 300 Integrationen – von E-Mail bis Datenbank über KI-Agenten KI-gestützte Workflows mit ChatGPT, GPT-4, Hugging Face & Co. Automatisierte Texterstellung, Datenanalyse und Klassifikation Datenschutzkonform & quelloffen Online-TerminbuchungssystemAlternative zu Calendly: Cal.com Terminplanung mit Anbindung, z.B. an MS365, IMAP oder Google Integration von Kalendern, Video-Tools & Zahlungssystemen KI-gestützte Terminvorschläge & Automatisierungen Vollständig anpassbar dank Open Source & API Ideal für Teams, Agenturen und Einzelunternehmen Ihre Vorteile auf einen Blick Volle Datenkontrolle – Hosting in Deutschland oder On-Premises Open Source – flexibel, keine Anbieter-Abhängigkeit Klare Kostenstruktur – monatlich planbar Technischer Support durch Expert:innen Datenschutzkonform & auditbereit Hohe Flexibilität & Skalierbarkeit Unsere Leistungen (Managed Service) Wir übernehmen für Sie: Einrichtung und Konfiguration Technischer Betrieb und Wartung Monitoring und Sicherheitsupdates Anwender-Support und Beratung Dokumentation und Schulung 💡 Ergebnis: Sie nutzen leistungsstarke Software – wir kümmern uns um den Rest. Preisliste Download Bereit für digitale Unabhängigkeit? Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch oder fordern Sie Ihre persönliche Leistungsübersicht an. Jetzt Beratung buchen Sie suchen eine Open-Source-Lösung für Ihren konkreten Anwendungsfall? Nahezu jeder Anwendungsfall lässt sich mit einer leistungsstarken Open-Source-Lösung abbilden – wir unterstützen Sie bei Auswahl, Einrichtung und Betrieb. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie persönlich und bedarfsorientiert. --- ## KI-VO Art. 4 Kompetenzschulung - AI-Act - KI-Verordnung - Künstliche Intelligenz - Schulung - E-Learning https://dsgvo-nord.de/ki-vo-art-4-kompetenzschulung/ KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 KI-VORichtlinien – Ausbildung – Dokumentation – Beratung KI-Kompetenz: Jetzt fit für die Zukunft! Die neue KI-Verordnung (Art. 4 KI-VO) macht klare Vorgaben: Künstliche Intelligenz muss transparent, sicher und menschenzentriert sein. Unternehmen tragen Verantwortung für den richtigen und gesetzeskonformen Einsatz von KI. Wer KI nutzt, muss Risiken verstehen und dokumentieren können. Seit Februar 2025 gilt verpflichtend: Alle Unternehmen, die KI-Systeme benutzen (z.B. ChatGPT, Microsoft Copilot oder Perplexity), müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeitenden mit einem ausreichenden Maß an KI-Kompetenz zu versorgen. Mit unseren Schulungen machen wir Ihr Team fit für die KI-Anforderungen! Die Basis-KI-Schulung vermittelt Grundlagen, wie KI verantwortungsvoll eingesetzt, Risiken eingeschätzt und Chancen optimal genutzt werden können – für rechtssichere Innovation und nachhaltigen Umgang mit KI-Tools und erfüllt die rechtlichen Anforderungen. Mit unserem Praxis-Workshop geht es direkt in die Praxis, hier werden die populärsten Tools ChatGPT und Perplexity genauer erklärt, für die produktive und effiziente Nutzung der Tools, gespickt mit Beispiel-Prompts und den Aufbau eigener KI-Assistenten. Das Wissen ist übertragbar auf alternative KI-Tools wie LeChat (Mistral) aus Europa oder einer lokalen KI wie Llama 3 aus dem OpenSource-Lager. Den Praxis-Workshops bieten wir regelmäßig als offene Online-Schulung an. Gerne führen auf Anfrage zum Wunschtermin eine In-House Schulungen für Teams ab 3 Teilnehmenden durch (Online oder vor Ort zzgl. Fahrtkosten). Jetzt KI-Kompetenz aufbauen – wir begleiten Sie! KI-Basisschulung inkl. Zertifikat nach Art. 4 KI-VO im interaktiven E-Learningformat, flexibel und effizient Überblick der Inhalte: Grundlagen der Künstlichen Intelligenz Was ist die KI-Verordnung (KI-VO)? Sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit KI Praxisbeispiele: Typische KI-Anwendungen im Unternehmen Rechtliche und ethische Aspekte Meldepflichten   Zeitaufwand: ca. 25 Minuten inkl. Wissenstest   Zertifikat: Nach Abschluss der Schulung erfolgt ein Wissenstest Nach Bestehen des Wissenstest erhält der Teilnehmende ein Zertifikat als PDF-Download Das Zertifikat dient als Nachweis gem. Art. 4 KI-VO   Lernmanagementsystem (Optional): Import einer Mitarbeitendenliste (Excel/CSV) Automatische Einladungen an Mitarbeitende Erinnerungsmails zur Teilnahme an der Schulung Überblick über Teilnahmen Vollständige Dokumentation nach Art. 4 KI-VO   Voraussetzungen Teilnehmende: Display / Smartphone / Tablet  Internetzugang Lautsprecher oder Headset Aktueller Browser    Voraussetzungen Organisation: Unterzeichnung unseres Auftragsverarbeitungs-/Beratungsvertrags   Preise je Schulungsteilnehmer: 3-50:         17€ > Mindestbestellmenge 3 Schulungen 51 -100:     15€  101-200:    13€  201-300:   11€ ab 301 nach Vereinbarung Die oben genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% USt..  Unsere Datenschutzmandanten erhalten 20% Rabatt. Jetzt bestellen Wie organisieren Sie die Basis-Schulung? Unser Lernmanagementsystem (LMS) ermöglicht es Ihnen, alle beteiligten Mitarbeitenden mit minimalem Aufwand zur Schulung anzumelden – flexibel und effizient. Ein Lernmanagementsystem ist eine digitale Plattform, die es ermöglicht, Bildungsinhalte effizient zu organisieren, zu verteilen und den Lernfortschritt der Nutzer zu überwachen.: Per Einladungslink: Verschicken Sie an alle Mitarbeitenden einen gemeinsamen Einladungslink. Die Registrierung (Name und E-Mail) wird von den Teilnehmenden selbständig vorgenommen. Lassen Sie sich als Nachweis das Zertifikat des Teilnehmenden als PDF zusenden. Per Lernmanagementsystem (LMS) (Optional): Wir importieren eine Mitarbeitendenliste und laden Sie personalisiert per automatischer E-Mail zur Teilnahme ein. In regelmäßigen Abständen werden automatisch Erinnerungsmails zur Teilnahme geschickt. Mit dieser Methode erhalten Sie einen Überblick über den Status der Schulungsteilnahmen (nicht teilgenommen/abgeschlossen) und können neue Mitarbeitende manuell hinzufügen. Tipp: Erweitern Sie Ihre Onboarding-Checkliste für neue Mitarbeitende. Prüfen Sie, ob bereits eine KI-Kompetenzschulung inkl. Zertifikat vorliegt. Eine KI-Kompetenz-Schulung minimiert eine ungewollte Weitergabe von Firmengeheimnissen an externe KI-Systeme. Manuel Langeheinecke Praxisworkshop „ChatGPT, Claude, Perplexity & Co. – effektiv und sicher anwenden“In diesem praxisnahen Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie Künstliche Intelligenz gezielt für Recherche, Textgenerierung und Automatisierung nutzen können.Der Fokus liegt auf der effizienten Anwendung von ChatGPT, Claude und Perplexity im beruflichen Alltag. Inhalte des Workshops: • Grundlagen und Unterschiede: Wann eignet sich welches Tool? • Effektive Prompts: Präzise Anfragen stellen und bessere Ergebnisse erzielen, Vorstellung von Best Practices • Recherche und Wissensmanagement: Effiziente Strategien zur schnellen und fundierten Informationsbeschaffung. • Texterstellung und Optimierung: Einsatzmöglichkeiten für E-Mails, Berichte, Social-Media Posts, Blog-Beiträge und mehr. • Automatisierung und Workflows: KI-gestützte Prozesse zur Effizienzsteigerung. • Live-Demo und praktische Übungen: Direkte Anwendung für den Arbeitsalltag. inkl. Teilnahmezertifikat Dauer: 3 Stunden Ort: Online oder vor Ort Preis: 298€ zzgl. 19% USt. Vereinbaren Sie einen individuellen Termin(vor Ort oder Online)Auch als Inhouse-Schulung möglich Beratungstermin vereinbaren Bereit, Ihre KI-Kompetenz zu stärken? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der KI-VO, mit Schulungsangeboten und der Erstellung einer maßgeschneiderten KI-Richtlinie. Schaffen Sie eine zukunftssichere Grundlage für Ihr Unternehmen. Gemeinsam gestalten wir Ihre KI-Strategie. Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie unverbindlich zum Thema KI-Kompetenzpflicht Online-Terminbuchung öffnen Bestellung aufgeben Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo. --- ## Data-Governance für Schleswig-Holstein https://dsgvo-nord.de/data-governance-fuer-schleswig-holstein/ DATA-GOVERNANCEIhre Daten – Ihre Regeln Was ist Data-Governance? Data Governance ist der Schlüssel zu einem effizienten und sicheren Datenmanagement. Es definiert Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse, um den Umgang mit Daten transparent, sicher und regelkonform zu gestalten. So wird sichergestellt, dass Daten nicht nur verwaltet, sondern strategisch genutzt werden können. Data Governance schafft die Grundlage dafür, Daten als wertvolles Gut zu behandeln. Durch klare Regeln und Verantwortlichkeiten wird gewährleistet, dass Daten zuverlässig, konsistent und für die richtigen Zwecke verwendet werden. Mit einem ganzheitlichen Ansatz ermöglicht Data Governance, Risiken zu minimieren und gleichzeitig das volle Potenzial der Daten für strategische Entscheidungen auszuschöpfen. Warum ist Data-Governance wichtig? Transparenz schaffenKlare Regeln und festgelegte Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass der Umgang mit Daten jederzeit nachvollziehbar ist. Dies minimiert das Risiko von Fehlern und Missverständnissen, da jeder im Unternehmen weiß, wer wofür zuständig ist und wie Daten genutzt werden dürfen. Eine transparente Datenverwaltung stärkt das Vertrauen zwischen Abteilungen und fördert eine einheitliche Datenstrategie. Sicherheit gewährleistenDer Schutz sensibler Daten hat höchste Priorität. Mit einem effektiven Data-Governance-Programm können Sie sicherstellen, dass Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Cyberangriffen und versehentlichem Verlust geschützt sind. Dazu werden Sicherheitsmaßnahmen wie Zugriffskontrollen, Verschlüsselung und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen integriert. Compliance sicherstellenGesetzliche Vorgaben wie die DSGVO und interne Standards einzuhalten, ist eine zentrale Herausforderung für Unternehmen. Data Governance hilft dabei, diese Anforderungen effizient umzusetzen. Klare Richtlinien und Prozesse gewährleisten, dass Ihre Datenverarbeitung immer regelkonform erfolgt, wodurch Bußgelder und rechtliche Risiken minimiert werden. Daten strategisch nutzenIhre Daten sind wertvolle Ressourcen, die optimal genutzt werden sollten. Mit einem klar strukturierten Ansatz können Sie Geschäftsprozesse effizienter gestalten, fundierte Entscheidungen treffen und langfristig Wettbewerbsvorteile sichern. Data Governance ermöglicht es, Daten als strategisches Gut zu behandeln und deren Potenzial für Innovation und Wachstum voll auszuschöpfen. Wie funktioniert eine Data-Governance? Eine effektive Data-Governance berücksichtigt den gesamten Datenlebenszyklus (CRUD) und schafft eine solide Grundlage für den sicheren und strategischen Umgang mit Informationen. Es umfasst die folgenden Schlüsselaspekte: Identifikation kritischer DatenNicht alle Daten haben den gleichen Wert für Ihr Unternehmen. Deshalb ist es entscheidend, die geschäftskritischen Daten zu identifizieren und ihre Bedeutung für strategische Ziele zu bewerten. Dies beinhaltet die Klassifizierung der Daten nach Wichtigkeit, Vertraulichkeit und Relevanz, um die Ressourcen auf die Verwaltung der wertvollsten Informationen zu konzentrieren. Definition von VerantwortlichkeitenWer ist zuständig für die Verwaltung, Sicherheit und Nutzung der Daten? Eine Data-Governance legt klare Verantwortlichkeiten fest, indem Rollen wie Data Owner, Data Steward und Nutzer definiert werden. Diese klare Verteilung von Aufgaben sorgt dafür, dass es keine Überschneidungen oder Lücken gibt und alle Beteiligten wissen, was von ihnen erwartet wird. Integration in GeschäftsprozesseData-Governance darf kein isoliertes Konzept bleiben, sondern muss eng in die täglichen Abläufe des Unternehmens eingebunden werden. Dies umfasst die Entwicklung von Prozessen, die sicherstellen, dass Daten konsistent und korrekt in geschäftliche Entscheidungen und operative Tätigkeiten einfließen. Gleichzeitig wird die Datenqualität kontinuierlich überwacht, um Fehler frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Eine gut implementierte Data-Governance ist nicht nur ein technisches Werkzeug, sondern eine strategische Disziplin, die langfristig Effizienz, Compliance und Wachstum fördert. Manuel Langeheinecke Ihre Vorteile auf einen Blick Effizientere Arbeitsabläufe Reduzieren Sie isolierte Datensilos, die die Zusammenarbeit behindern, und schaffen Sie einheitliche Standards für die Datenverwaltung. Dies fördert die reibungslose Integration von Systemen und ermöglicht eine effizientere Zusammenarbeit zwischen Abteilungen und Teams. Datenschutz und Datensicherheit Schützen Sie sensible und geschäftskritische Daten durch klar definierte Zugriffsrechte, Verschlüsselungsmechanismen und robuste Sicherheitsrichtlinien. So stellen Sie sicher, dass Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch geschützt sind KlareEntscheidungen Nutzen Sie Daten als strategisches Gut, indem Sie sie in zuverlässigen und konsistenten Formaten bereitstellen. Fundierte Entscheidungen basieren auf präzisen, aktuellen Daten und schaffen so Wettbewerbsvorteile und Innovationsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen Bereit, Ihre Daten zu optimieren? Wir unterstützen Sie bei der Implementierung einer maßgeschneiderten Data-Governance. Schaffen Sie eine zukunftssichere Grundlage für Ihr Unternehmen. Gemeinsam gestalten wir Ihre Datenstrategie. Machen Sie den ersten Schritt in Richtung datengestützte Exzellenz. --- ## Anmeldung zum Schulungsangebot für Kunden https://dsgvo-nord.de/anmelden/ Anmeldelinks zu unseren Schulungsangeboten Hier finden Sie die Links zu unseren exklusiven Schulungsangeboten für unsere Kunden Datenschutzschulung für Unternehmen Datenschutzschulung für kirchliche Einrichtungen IT-Sicherheitsschulung Basis KI-Schulung nach Art. 4 KI-VO --- ## Datenschutz für IT- und Technologieunternehmen https://dsgvo-nord.de/datenschutz-fuer-it-und-technologieunternehmen/ Datenschutz für IT- und Technologieunternehmen Warum Datenschutz in dieser Branche wichtig ist In der IT- und Technologiebranche spielen Datenschutz und IT-Sicherheit eine entscheidende Rolle. Unternehmen müssen nicht nur sicherstellen, dass sie die DSGVO einhalten, sondern auch gegen Cyberangriffe gewappnet sein. Besonders bei der Verarbeitung von großen Mengen an Kundendaten müssen IT-Unternehmen sicherstellen, dass diese sicher und DSGVO-konform geschützt sind. Herausforderungen im Datenschutz – Komplexe Sicherheitsanforderungen, die sowohl die DSGVO als auch IT-Sicherheitsvorgaben abdecken müssen. – Sicherstellung, dass Kundendaten in Clouds und Rechenzentren DSGVO-konform gespeichert werden. – Schutz vor Cyberangriffen, die zu Datenlecks und Datenschutzverletzungen führen können. Unsere Lösungen für diese Branche im Überblick – Externe Datenschutzbeauftragte, die speziell auf die IT-Branche zugeschnittene Lösungen anbieten. – Regelmäßige IT-Sicherheitsaudits, um Schwachstellen zu erkennen und zu beheben. – Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden im Umgang mit sensiblen Daten und IT-Sicherheit. Vorteile für Ihr Unternehmen – Kombinierte Expertise in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit. – Präventive Maßnahmen, um Cyberangriffe zu verhindern und Datenlecks zu vermeiden. – Schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und Unterstützung bei der Wiederherstellung der Systeme. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen absichern! Setzen Sie auf die Erfahrung und das Fachwissen von dsgvoNORD und sichern Sie sich gegen Datenschutzrisiken ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder fordern Sie ein Angebot an! --- ## Datenschutz für Öffentliche Einrichtungen und Behörden https://dsgvo-nord.de/datenschutz-fuer-oeffentliche-einrichtungen-und-behoerden/ Datenschutz für Öffentliche Einrichtungen und Behörden Warum Datenschutz in dieser Branche wichtig ist Öffentliche Einrichtungen und Behörden verarbeiten besonders sensible Daten, darunter personenbezogene Informationen von Bürgern. Hier ist Datenschutz nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern essenziell für das Vertrauen der Öffentlichkeit. Das Einhalten der DSGVO-Vorgaben sowie der Schutz vor Datenverlust oder -missbrauch sind entscheidend für die Sicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung. Herausforderungen im Datenschutz – Verarbeitung hochsensibler personenbezogener Daten, die besonders geschützt werden müssen. – Sicherstellung, dass alle IT-Systeme in den Einrichtungen DSGVO-konform sind. – Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Bürgerdaten. Unsere Lösungen für diese Branche im Überblick – Bereitstellung externer Datenschutzbeauftragter, die spezifische Herausforderungen im öffentlichen Sektor kennen. – Durchführung von Audits und Sicherheitschecks zur Einhaltung der DSGVO in IT-Systemen und Arbeitsabläufen. – Maßgeschneiderte Schulungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitern für Datenschutz und Datensicherheit. Vorteile für Ihr Unternehmen – Gewährleistung eines DSGVO-konformen Betriebs in der Behörde. – Vermeidung von Datenschutzvorfällen, die zu Vertrauensverlust führen können. – Schutz der Institution vor möglichen rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen absichern! Setzen Sie auf die Erfahrung und das Fachwissen von digitalNORD und sichern Sie sich gegen Datenschutzrisiken ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder fordern Sie ein Angebot an! --- ## Datenschutz für Bildungs- und Forschungseinrichtungen https://dsgvo-nord.de/datenschutz-fuer-bildungs-und-forschungseinrichtungen/ Datenschutz für Bildungs- und Forschungseinrichtungen Warum Datenschutz in dieser Branche wichtig ist Bildungs- und Forschungseinrichtungen verarbeiten sowohl Daten von Studierenden als auch Forschungsdaten. Datenschutz ist in diesem Bereich von besonderer Bedeutung, um die Integrität der Daten sowie die Privatsphäre von Studierenden und Forschern zu gewährleisten. Die DSGVO gibt klare Richtlinien vor, wie diese sensiblen Daten zu behandeln sind. Herausforderungen im Datenschutz – Schutz von personenbezogenen Daten der Studierenden vor unberechtigtem Zugriff. – Sicherstellung, dass Forschungsdaten vertraulich behandelt und DSGVO-konform verarbeitet werden. – Sensibilisierung von Lehrpersonal und Studierenden für den Datenschutz. Unsere Lösungen für diese Branche im Überblick – Externe Datenschutzbeauftragte, die speziell auf die Herausforderungen im Bildungs- und Forschungssektor eingehen. – Regelmäßige Audits der Datenverarbeitungsprozesse, um sicherzustellen, dass sowohl personenbezogene als auch Forschungsdaten sicher verarbeitet werden. – Schulungen für Mitarbeitende und Studierende im Umgang mit sensiblen Daten. Vorteile für Ihr Unternehmen – Sicherstellung des Datenschutzes für alle Daten, die in der Einrichtung verarbeitet werden. – Schutz vor Datenschutzverletzungen, die die Reputation der Einrichtung gefährden könnten. – Unterstützung bei der Implementierung DSGVO-konformer Prozesse und Arbeitsabläufe. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen absichern! Setzen Sie auf die Erfahrung und das Fachwissen von dsgvoNORD und sichern Sie sich gegen Datenschutzrisiken ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder fordern Sie ein Angebot an! --- ## Datenschutz für KMU https://dsgvo-nord.de/datenschutz-fuer-kmu/ Datenschutz für KMU Warum Datenschutz auch für KMU unerlässlich ist Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sehen sich immer strengeren Anforderungen im Bereich Datenschutz ausgesetzt. Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Unternehmen in der Pflicht, personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern sicher zu verarbeiten und zu schützen. Dies stellt insbesondere KMU vor große Herausforderungen, da oft die internen Ressourcen oder das Fachwissen fehlen, um den rechtlichen und technischen Anforderungen gerecht zu werden. Herausforderungen für KMU im Datenschutz​ – DSGVO-Konformität sicherstellen: Für viele Unternehmen ist es komplex, die genauen Anforderungen der DSGVO zu verstehen und diese in den täglichen Arbeitsabläufen umzusetzen. – Mangel an internen Ressourcen: Die meisten KMU verfügen nicht über die Kapazitäten, einen internen Datenschutzbeauftragten einzustellen oder umfassende Audits durchzuführen. – Haftungsrisiken vermeiden: Datenschutzverletzungen können schnell zu hohen Bußgeldern und einem erheblichen Reputationsverlust führen. Für KMU kann dies existenzbedrohend sein. Unsere Lösungen für KMU im Überblick Bei dsgvoNORD unterstützen wir KMU mit maßgeschneiderten Lösungen, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen zugeschnitten sind. – Externe Datenschutzbeauftragte: Unsere erfahrenen Experten übernehmen die Aufgaben eines internen Datenschutzbeauftragten und helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufzustellen. So sparen Sie Zeit und Ressourcen, während Sie gleichzeitig Ihre Haftungsrisiken minimieren. – Regelmäßige Audits und IT-Sicherheitschecks: Wir bieten umfassende Audits an, um sicherzustellen, dass Ihre Systeme den Datenschutzvorgaben entsprechen. Unsere Prüfungen identifizieren potenzielle Schwachstellen und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. – Schulungen und Sensibilisierung: Wir schulen Ihre Mitarbeitenden und sorgen dafür, dass alle Abteilungen für die Bedeutung von Datenschutz sensibilisiert sind. Unsere praxisnahen Schulungen helfen, Datenschutz in den Arbeitsalltag zu integrieren und Fehler zu vermeiden. – Digitale Lösungen: Mit unserer vDSB App erleichtern wir Ihnen das Datenschutzmanagement. Die App automatisiert viele Prozesse und sorgt dafür, dass Sie immer den Überblick über alle datenschutzrelevanten Vorgänge behalten. Vorteile für Ihr Unternehmen – Kosteneffizient: Durch die Nutzung eines externen Datenschutzbeauftragten sparen Sie die Kosten und den Aufwand für eine interne Position. – Rechtssicherheit: Unsere Experten sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen immer auf dem neuesten Stand der Datenschutzvorgaben ist und Bußgelder vermieden werden. – Zeitersparnis: Durch unsere umfassenden Dienstleistungen und digitalen Lösungen können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir den Datenschutz für Sie übernehmen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Unternehmen absichern! Setzen Sie auf die Erfahrung und das Fachwissen von dsgvoNORD und sichern Sie sich gegen Datenschutzrisiken ab. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch oder fordern Sie ein Angebot an! --- ## Teilnahmebedingungen https://dsgvo-nord.de/teilnahmebedingungen/ Teilnahmebedingungen Bestimmungen für Schulungen, Events und Live-Online-Seminare AnmeldungAnmeldungen können über ein Online-Formular, schriftlich, per E-Mail an ticket@dnord.de oder über die Infoseiten der Webinare/Seminare/Events auf dieser Webseite erfolgen. Sie gelten als verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und durch die digitalNORD GmbH schriftlich bestätigt.  Bei einigen Schulungen oder Events ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl für alle Schulungen beträgt drei Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann die Schulung abgesagt werden. In diesem Fall werden die Teilnehmenden 14 Tage im Voraus darüber informiert. Die Schulungsgebühr wird nicht fällig. Leistungen Die Schulungen werden je nach Thema mit dem jeweils aktuellen Software-Produkt durchgeführt und beinhalten entsprechende Seminarunterlagen. Jede/r Schulungsnehmer/in erhält nach Beendigung der Schulung ein Zertifikat. Detaillierte Informationen zu den Schulungsinhalten bekommen Sie auf den Infoseiten der Seminare/Webinare.Die Beschreibung der Schulungsinhalte entspricht dem aktuellen Stand. Änderungen aufgrund von Aktualisierungen und Weiterentwicklungen der Schulungen behalten sich die digitalNORD GmbH und ihre Schulungspartner vor. Preise Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto pro Person zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die Preise für Schulungen in den Seminarzentren beinhalten die Schulung der ausgewiesenen Inhalte, die entsprechenden Seminarunterlagen, das Abschlusszertifikat sowie die Mittagsverpflegung. Reisekosten, sowie Übernachtungs- und Tageskosten sind nicht in der Schulungsgebühr enthalten. Absage / Terminverschiebung durch Teilnehmer Rücktritt Bestätigte Schulungstermine können im Ausnahmefall vom Kunden bis spätestens fünf Tage vor Schulungsbeginn storniert oder umgebucht werden. Ansonsten wird die Schulungsgebühr in voller Höhe in Rechnung gestellt. Im Falle einer kurzfristigen Erkrankung eines Teilnehmenden ist die digitalNORD GmbH und ihre Schulungspartner schriftlich vom Arbeitgeber des Teilnehmenden über den krankheitsbedingten Ausfall zu informieren. Ein Ersatzteilnehmender kann benannt werden. Andernfalls wird der erkrankte Teilnehmende automatisch für den nächsten Termin gebucht, der stattfindet. Absage / Terminverschiebung durch die dsgvoNORD GmbH und ihre Schulungspartner Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns auch die Absage von Schulungen vor. Mögliche Ausweichtermine und Schulungen werden umgehend mitgeteilt, die Schulungskosten werden nicht fällig. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei Ausfall der Schulung aufgrund von Krankheit des Dozenten oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Wir haften in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall. Schulungsbeginn/-ende Anfangszeiten und Dauer der Schulungen sind in den Schulungsbeschreibungen hinterlegt. Anreise / Hotelempfehlungen Wegbeschreibungen sowie Hotelempfehlungen zu den Seminarzentren finden Sie hier: Schulungsstandorte: digitalNORD GmbH. Urheberrechte Copyright Die ausgehändigten Seminarunterlagen obliegen dem Urheberrecht. Eine Vervielfältigung und / oder Weitergabe an Dritte vor, während oder nach der Schulung ohne schriftliche Genehmigung seitens der digitalNORD GmbH und ihrer Schulungspartner ist, nicht erlaubt. Mit der Teilnahme an einer Schulung verpflichtet sich der Teilnehmende, den Urheberrechtsschutz der in der Schulung verwendeten Software zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen. Live-Online-Seminare und Online-Sammelschulungen Zusätzlich zur Präsenz-Teilnahme möglich. VoraussetzungenFür die erfolgreiche Teilnahme an Online-Schulungen sollten an dem Arbeitsplatz, von dem aus an der Online-Schulung teilgenommen wird, folgende Voraussetzungen gegeben sein: Gute Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite für stabile Bild- und Tonübertragung (Orientierungswert: mind. 50Mbit/s)Möglichkeit, an Zoom-Konferenzen teilzunehmen. Die Teilnahme an Zoom-Sitzungen ist auch ohne zusätzliche Software über den Browser, z. B. mit Chrome, möglich.Sie erhalten vom Dozenten einen Link zu unserer Schulungsumgebung einen Tag vor der Onlineschulung. Diesen Link nutzen Sie über den Browser, z.B. mit Chrome genauso wie den Link zur Teams-Sitzung. Notwendige Hilfsmittel: Ein Bildschirm/Tablet für die Präsentation über Zoom-X Headset mit Kopfhörer und Mikrofon für die direkte Kommunikation mit dem Dozenten Kamera (für die non-verbale Kommunikation mit dem Dozenten) Vor Schulungsbeginn Spätestens 30 Minuten vor Schulungsbeginn erhalten Sie vom Dozenten per E-Mail die Zugangsdaten. Entscheiden Sie sich für eine Online-Schulung gelten die Teilnahmebedingungen vom Vertragspartner Zoom-X (Deutsche Telekom) Bestimmungen für E-Learning Kauf eines E-Learnings Sie können aus dem Produktsortiment E-Learning auswählen und in den Warenkorb legen und sammeln. Über den Button „zur Kasse“ geben Sie einen verbindlichen Auftrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Auftrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie das Kontrollkästchen „ich habe die Datenschutz- und Teilnahmebedingungen gelesen und erkenne sie hiermit an“ anhaken und akzeptieren. Sie erhalten eine automatisierte Bestellbestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Eine Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Arbeitstag später per Mail. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Vertrag ist in deutscher Sprache. Nutzen der Inhalte Bei E-Learnings räumen wir Ihnen ein nicht ausschließlich, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die überlassenen, digitalen Inhalte zu nutzen. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte, sowie eine Vervielfältigung für Dritte ist nicht gestattet, sofern nicht eine Erlaubnis von uns erteilt wurde. Preise und Zahlungsmodalitäten Alle Preise im Webshop verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Zahlung des Verkaufspreises ist mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Versandbedingungen Digitale Güter wie E-Learnings werden Ihnen in elektronischer Form entweder per Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Unser Partner LearnBase stellt die Plattform für E-Learnings und dafür erhalten Sie Zugangsdaten. --- ## Cyberrisiko-Check nach DIN SPEC 27076 (BSI) https://dsgvo-nord.de/cyberrisiko-check-nach-din-spec-27076-bsi/ CYBERRISIKO-CHECKNACH DIN SPEC 27076 (BSI) IT-SICHERHEITS-CHECK FÜR KMU: EFFIZIENT UND BEZAHLBAR IT-SICHERHEITS-CHECK FÜR KMU: EFFIZIENT UND BEZAHLBAR In der heutigen digitalen Welt ist IT-Sicherheit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) von größter Bedeutung. Cyberangriffe sind mittlerweile keine Seltenheit mehr und können Unternehmen jeder Größe treffen. Die Konsequenzen eines solchen Angriffs können gravierend sein: Finanzielle Verluste: Datendiebstahl, Betriebsunterbrechungen und Lösegeldforderungen können erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Reputationsschaden: Ein Cyberangriff kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in Ihr Unternehmen stark erschüttern. Verlust der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs werden, riskieren ihre Wettbewerbsfähigkeit durch den Verlust wichtiger Daten und Systeme. Daher ist es unerlässlich, dass KMU geeignete Maßnahmen zur IT-Sicherheit ergreifen. DAS KLEINE IT-SECURITY-AUDIT Der BSI-Grundschutzkatalog bietet zwar eine umfassende Orientierung, kann jedoch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit begrenzten Zeit- und Ressourcenbudgets eine erhebliche Herausforderung darstellen. An dieser Stelle kommt der Cyberrisikocheck nach DIN SPEC 27076 ins Spiel. Das BSI hat diesen kompakten Check speziell für KMU bis 50 Mitarbeiter entwickelt, um diesen einen pragmatischen und effizienten Ansatz zur Verbesserung ihrer IT-Sicherheit zu bieten. Der Check basiert auf dem BSI-Grundschutzkatalog und umfasst 27 essenzielle Anforderungen, die für die meisten KMU relevant sind. Als Ergebnis erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit Handlungsempfehlungen, den wir Ihnen ausführlich präsentieren. Diese Empfehlungen sind nach Dringlichkeit geordnet und enthalten auch Hinweise darauf, welche staatlichen Fördermaßnahmen Sie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Anspruch nehmen können. DIN SPEC 27076WAS BEDEUTET DAS FÜR MEIN UNTERNEHMEN? Mit der DIN SPEC 27076 hat das BSI eine wertvolle Unterstützung für KMUs geschaffen, um den Einstieg in die Cybersicherheit zu erleichtern – und das zu einem erschwinglichen Preis. Mittelständische Unternehmen können damit ihre Cyberrisiken bewerten und sofort geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Dieser Standard stellt somit den ersten Schritt zu einer umfassenden IT-Sicherheitsstrategie für den Mittelstand dar. Sie schützen sich besser vor finanziellen Verlusten, erhöhen Ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber IT-Bedrohungen, stärken das Vertrauen Ihrer Stakeholder und schaffen sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Jedes KMU sollte die DIN SPEC 27076 zu seinem eigenen Vorteil nutzen, um seine Cybersicherheit zu stärken und sich den Herausforderungen der digitalen Welt erfolgreich zu stellen. Ihre direkten Vorteile des CyberRisiko-Checks SCHNELLE IT-SICHERHEITSBEWERTUNG Erhalten Sie in nur wenigen Stunden eine umfassende Einschätzung Ihrer IT-Sicherheitssituation – schnell, effizient und praxisnah. VERSTÄNDLICHERANSATZ Die 27 IT-Sicherheitsanforderungen sind leicht verständlich formuliert und praxisnah gestaltet, sodass auch Unternehmer ohne tiefgreifende IT-Kenntnisse sie problemlos nachvollziehen können. KOSTENEFFIZIENTERCHECK Der Check ist speziell auf KMU zugeschnitten und daher kosteneffizient. Verbessern Sie Ihre IT-Sicherheit, ohne hohe Investitionen tätigen zu müssen. PRAKTISCHE VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE Identifizierte Schwachstellen werden mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit begleitet, sodass Sie gezielte Maßnahmen ergreifen können. FÖRDERUNG In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, wird die Durchführung des Cyberrisikochecks mit bis zu 50 % der Kosten gefördert. Wir beraten Sie gerne. STÄRKUNG DESKUNDENVERTRAUENS Wichtiges Signal für Ihr Unternehmen: Die Teilnahme am CyberRisiko-Check erhöht das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in Ihre IT-Sicherheit. WIE LÄUFT DER CYBERRISIKO-CHECK AB? Beim CyberRisikoCheck befragen wir Sie in einem ein- bis zweistündigen Interview zur IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Dabei werden 27 Anforderungen aus sechs Themenbereichen daraufhin überprüft, ob Ihr Unternehmen diese erfüllt. Für die Antworten werden nach den Vorgaben der DIN SPEC Punkte vergeben. Als Ergebnis erhalten Sie einen ausführlichen Bericht, der unter anderem die Punktzahl und für jede nicht erfüllte Anforderung eine Handlungsempfehlung enthält. Die Handlungsempfehlungen sind nach Dringlichkeit gegliedert und enthalten Hinweise darauf, welche staatlichen Fördermaßnahmen (auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene) Sie in Anspruch nehmen können, um Ihre IT-Sicherheit zu verbessern. WAS KOSTET DER CYBERRISIKO-CHECK? Die Durchführung und Auswertung inklusive ausführlichem Bericht und Handlungsempfehlungen kostet 350€ zzgl. MwSt. inklusive Nachgespräch. Kontaktieren Sie uns am besten gleich und vereinbaren Sie mit uns einen Interviewtermin über unser Terminbuchungssystem: Kostenpflichtigen Termin buchen --- ## Awareness Next | IT-Security-Training und Phishing-Simulation https://dsgvo-nord.de/awareness-plus-it-sicherheitstraining-phishing-kampagne/ “Amateure hacken Systeme, Profis hacken Menschen.“ Bruce Schneier, Experte für Kryptographie und Computersicherheit (Harvard University)​​ AWARENESS NEXTVier innovative Kombinationsbausteine ausIT-Security-Training und Phishing-Simulation Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyber-Bedrohungen In der heutigen digitalen Landschaft, wo Cyber-Bedrohungen sich ständig weiterentwickeln, stellt ‚Awareness Plus‘ eine innovative Lösung dar, die Unternehmen befähigt, ihre Mitarbeiter*innen zur ersten Verteidigungslinie gegen Cyber-Bedrohungen in die stärkste Verteidigungslinie gegen solche Risiken zu verwandeln. Unser umfangreiches E-Learning-Programm basiert auf einem fundierten Konzept, das 20 detaillierte, multimediale Lernmodule umfasst, welche speziell darauf ausgerichtet sind, das Bewusstsein und die Reaktionsfähigkeit der Mitarbeitenden auf IT-Sicherheitsbedrohungen zu steigern. Durch den Einsatz von realitätsnahen Phishing-Simulationen und einem gamifizierten Belohnungssystem, das Punkte und Abzeichen für erzielte Fortschritte vergibt, motiviert ‚Awareness Next‘ die Mitarbeiter*innen, aktiv an ihrer eigenen Sicherheitsschulung teilzunehmen. Die Plattform bietet zudem intuitive Management-Dashboards, die es Führungskräften ermöglichen, den Lernfortschritt zu verfolgen und maßgeschneiderte Schulungspläne zu entwickeln. Verfügbar in Deutsch und Englisch, passt sich ‚Awareness Next‘ nahtlos an die Bedürfnisse internationaler Teams an und fördert so die Entwicklung einer proaktiven Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen. Mit ‚Awareness Next‘ investieren Sie nicht nur in die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur, sondern auch in das wertvollste Gut Ihres Unternehmens: Ihre Mitarbeiter*innen. IT-Security-Training und Phishing-Simulation Download PDF https://dsgvo-nord.de/wp-content/uploads/2024/04/Securepoint-Awareness-Plus-720p.mp4 Awareness-Next auf einen Blick Trainingfür den Cyber-Angriff Baut Expertise auf, um Phishing-Attacken und Online-Betrug entgegenzuwirken. Sofortiges und interaktives Lernen Verankert Erkenntnisse durch individuelle und spielerische Wissens-Vermittlung. Lernerfolgklar nachvollziehbar Trainings-Fortschritte in Dashboards übergreifend und nachvollziehbar dargestellt. Anpassbare Angriffs-Simulationen Hohes Niveau der Angriffs-Simulation durch Branchen-spezifische Vorlagen. Awareness-Next Features KI-gestützte branchenspezifisch zugeschnittene Phishing- und Spear-Phishing-Simulationen E-Learning-Plattform mit 20 multimedialen Lernmodulen Angriffe individualisierbar für höhere Glaubwürdigkeit Branchenspezifische Templates für Übungen Kontaktsynchronisation mit M365: Einfaches Management der Teilnehmenden Zugriff auf Manager-Portal und Analytics-Dashboard Hohe Motivation durch Gamification-Elemente (Punkte, Abzeichen) Zertifikate für bestandene Module Vermittlung von Datenschutz-Aspekten Verfügbar in Deutsch und Englisch DatenschutzSämtliche Auswertungen und Datenverarbeitungen können datenschutzkonform erfolgen, sodass die Sicherheit und Privatsphäre aller Teilnehmenden gewährleistet ist. Preis Einmalige Beratungs- und Einrichtungsgebühr: 99,00€ zzgl. MwSt. Preis pro Monat und Mitarbeiter*in: 7,90€ zzgl. MwSt. Fragen Sie einen individuellen Preis ab 150 Mitarbeitende an. Mindestlaufzeit 6 Monate, danach monatlich kündbar. --- ## Datenschutz-Fibel https://dsgvo-nord.de/datenschutz-fibel/ Die Datenschutzfibel - Aktuelle Auflage 23/24 Broschüren zur Datenschutz-Sensibilisierung für Beschäftigte und Ehrenamtliche Die 32-seitige Broschüre im handlichen A6-Format informiert knapp und verständlich über die inhaltlichen Vorgaben und die formalen Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie Praxis-Tipps für den Datenschutz- und IT-Alltag.Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter (Art. 39 DSGVO). Dazu ist es nicht notwendig, Mitarbeitende tageweise zu blockieren oder gar den Betrieb des Unternehmens oder der Praxis teilweise lahm zu legen. Unsere Datenschutzfibel kann zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden nach Art. 39 DSGVO eingesetzt werden. Viele Kunden teilen die Broschüre bei der Einstellung / beim Onboarding neuer Mitarbeitenden aus, um so der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Angebot anfordern Die Datenschutzfibel im Look Ihrer Organisation? Titel, Texte, Logo & Farben können individuell angepasst werden. “Die kleine Datenschutzfibel” für Unternehmen und Ihre Mitarbeiter:innen Werfen Sie einen „Blick in die Broschüre“. Gerne senden wir Ihnen ein Probeexemplar per Post zu. Titel KMU Beispielseite Themenübersicht 1 Themenübersicht 2 “Die kleine Datenschutzfibel” für EKD und deren Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen Werfen Sie einen „Blick in die Broschüre“. Gerne senden wir Ihnen ein Probeexemplar per Post zu. Ttitel Beispiel BCC statt CC Themenübersicht 1 Themenübersicht 2 --- ## Elementor #3003 https://dsgvo-nord.de/elementor-3003/ --- ## dvi-art13 https://dsgvo-nord.de/data-governance-fuer-schleswig-holstein-2/dvi-art13/ Art. 13 DSGVO – Erhebung und Verarbeitung von Daten Wir sind uns der Bedeutung der personenbezogenen Daten, die Sie uns anvertrauen, bewusst. Wir verstehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, die Vertraulichkeit Ihrer Daten sicherzustellen. Entsprechend der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) möchten wir unserer Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten nachkommen und Sie transparent über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung der von uns erhobenen personenbezogenen Daten informieren und Sie über die Ihnen zustehenden Rechte aufklären. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, ist: digitalNORD GmbHZeppelinring 35a24146 Kiel Tel. +49 (431) 301400600Fax +49 (431) 301400609Email: dsb@dnord.de Geschäftsführende Gesellschafter:Manuel LangeheineckeBettina Schneider Wir haben einen Datenschutzbeauftragten benannt. Sie erreichen ihn unter dsb@dnord.de oder mit dem Vermerk „Datenschutzbeauftragter“ unter der oben genannten Firmenadresse. Welche Quellen werden zur Erhebung von personenbezogenen Daten genutzt? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden direkterhalten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir von anderen Unternehmen z. B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien, Internet) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Für uns relevante personenbezogene Daten können sein: Kundenkontaktinformationen Im Rahmen der Geschäftsanbahnungsphase und während der Geschäftsbeziehung, insbesondere durch persönliche, telefonische oder schriftliche Kontakte, durch Sie oder von einem unserer Mitarbeiter initiiert, entstehen weitere personenbezogene Daten, z. B. Informationen über Kontaktkanal, Datum, Anlass und Ergebnis; (elektronische) Kopien des Schriftverkehrs sowie Informationen über die Teilnahme an Direktmarketingmaßnahmen. Bonitätsauskunft Bonitätsunterlagen geschäftlich: Einnahmen-/Überschussrechnungen, Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertung, Art und Dauer der Selbständigkeit. Wofür werden Ihre Daten verarbeitet (Zwecke) und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten die vorab genannten personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu): Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, für die wir eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung als Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, dient Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO als Rechtsgrundlage. Diese Regelung umfasst auch Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Das berechtige Interesse unseres Unternehmens liegt in der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit. Weitergabe von Daten an Dritte Innerhalb unseres Unternehmens erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Wir übermitteln Daten an Dritte, sofern wir diese zur Erfüllung einer vertraglichen Pflicht benötigen. Eine Übermittlung an Dritte, über die im Rahmen der unter Punkt 3 genannten Zwecke hinaus, findet nicht statt. Darüber hinaus übermitteln wir Daten an Dritte, wenn dazu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Das ist dann der Fall, wenn staatliche Einrichtungen (z.B. Behörden und Ämter) schriftlich um Auskunft ersuchen, eine richterliche Verfügung vorliegtoder eine Rechtsgrundlage die Weitergabe erlaubt. Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. beim Kauf auf Rechnung, behalten wir uns vor, zur Wahrung unserer berechtigten Interessen eine Identitäts- und Bonitätsauskunft von hierauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen (Wirtschaftsauskunfteien) einzuholen. Weitergabe von Daten an Drittstaaten Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in sogenannte Drittstaaten außerhalb des EU/EWR-Raumes findet nicht statt. Speicherdauer der Daten/Löschfristen Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sowie für alle weiteren unter Punkt 3 genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen Aufbewahrungsfristen verlangen. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für eine weitere Verarbeitung gesperrt oder gelöscht. Datenschutzrechte der betroffenen Person Wenn Sie Fragen zu Ihren personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit schriftlich an uns wenden. Sie haben nach DSGVO folgende Rechte: Das Recht auf Auskunft (Unterpunkt Art. 15 DSGVO): Sie haben jederzeit das Recht eine Auskunft darüber zu erhalten, welche Kategorien und Informationen zu Ihren personenbezogenen Daten von uns zu welchem Zweck verarbeitet und wie lange und nach welchen Kriterien diese Daten gespeichert werden und ob in diesem Zusammenhang eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling angewendet wird. Außerdem haben Sie das Recht zu erfahren welche Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern Ihre Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden; insbesondere bei Empfängern in Drittländer oder internationalen Organisationen. In diesem Fall haben Sie auch das Recht über geeignete Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten unterrichtet zu werden. Neben dem Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde und dem Informationsrecht über die Herkunft Ihrer Daten haben Sie das Recht auf Löschung, Berichtigung sowie das Recht auf Einschränkung für bzw. Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. In allen oben genannten Fällen haben Sie das Recht vom Datenbearbeiter eine kostenfreie Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die von uns verarbeitet werden, zu verlangen. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen oder die über das Informationsrecht der betroffenen Person hinausgehen, sind wir berechtigt eine angemessene Verwaltungsgebühr zu erheben. Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, der unverzüglichen Berichtigung Ihrer unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen und unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten auch mittels einer ergänzenden Erklärung zu verlangen. Möchten Sie das Recht auf Berichtigung in Anspruch nehmen, können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Sie haben das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer Daten zu verlangen („Recht auf Vergessenwerden“) insbesondere dann, wenn die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder unrechtmäßig erhoben wurden und eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht. Das Recht auf Vergessenwerden findet jedoch keine Anwendung, wenn ein überwiegendes Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. der Informationsfreiheit besteht, die Datenspeicherung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z. B. Aufbewahrungspflichten) erforderlich ist, Archivzwecke der Löschung entgegenstehen oder die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Das Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO) Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn die Erforderlichkeit für den Verarbeitungszweck entfällt oder Sie der Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 widersprochen haben, solange noch nicht feststeht, ob berechtigte Gründe unsererseits gegenüber Ihren überwiegen. Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) Sie haben das Recht auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten, welche Sie unserem Unternehmen in Form eines gängigen Formates bereitgestellt haben, damit Sie ohne Behinderung Ihre personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten lassen können, sofern bspw. Ihrerseits eine Einwilligung vorliegt und die Verarbeitung mittels eines automatisierten Verfahrens erfolgt. Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Sie haben das Recht, außer bei Vorliegen von schutzwürdigen Gründen, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Schutzwürdige Gründe für eine Datenverarbeitung liegen beispielsweise vor, wenn die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung zur Geltendmachung, Verteidigung und Ausübung von Rechtsansprüchen dient. Zusätzlich können Sie auch jederzeit ein gesondertes, ausdrückliches Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung aussprechen. Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i. V. m § 19 BDSG) Ihnen wird das Recht zuerkannt, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Verstoß bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorliegt. Zuständige Aufsichtsbehörde: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Marit Hansen – Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Holstenstraße 98 – 24103 Kiel Telefon: 0431 988-1200 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) Eine erteilte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung, uns gegenüber erteilt worden ist. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten sowie mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir weisen hiermit darauf hin, dass die Bereitstellung von personenbezogenen Daten in bestimmten Fällen (z.B. Steuervorschriften) gesetzlich vorgeschrieben ist oder sich aus einer vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum/des Vertragspartners) ergeben kann. Beispielsweise kann es für einen Vertragsabschluss erforderlich sein, dass die betroffene Person/der Vertragspartner seine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen muss, damit sein Anliegen (z.B. Bestellung) überhaupt von uns bearbeitet werden kann. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten ergibt sich vor allem bei Vertragsabschlüssen. Sollten in diesem Fall keine personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, kann der Vertrag mit der betroffenen Person nicht abgeschlossen werden. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen kann sich der Betroffene an unseren Datenschutzbeauftragten oder an den für die Verarbeitung Verantwortlichenwenden. Der Datenschutzbeauftragte oder der für die Verarbeitung Verantwortliche klärt dann den Betroffenen darüber auf, ob die Bereitstellung der benötigten personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben bzw. für den Vertragsabschluss erforderlich ist und ob sich aus den Anliegen der betroffenen Person eine Verpflichtung ergibt, die personenbezogenen Daten bereitzustellen bzw. welche Folgen eine Nichtbereitstellung der gewünschten Daten für den Betroffenen hat. Gesetzliches Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir bei unseren Geschäftsbeziehungen auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. --- ## hinweisgeberschutzgesetz-meldestelle-meldestellenbeauftragter https://dsgvo-nord.de/externe-datenschutzbeauftragte-it-sicherheitsbeauftragte/hinweisgeberschutzgesetz-meldestelle-meldestellenbeauftragter/ Interne Meldestelle / OmbudsstelleMeldestellenbeauftragter / OmbudspersonHinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Die Herausforderung EU-Whistleblower-Richtlinie / Hinweisgeberschutzgesetz Wir unterstützen Sie bei der Errichtung einer internen Meldestelle Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Organisationen und Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle, üblicherweise durch ein Hinweisgebersystem, auch bekannt als Whistleblower-System. Da ein Hinweisgeber oder auch Whistleblower, sehr oft unter dem persönlichen Anspruch, Missstände nicht hinzunehmen, anderen Personen seine Kenntnisse mitteilen will, ist es für ein großen Teil von Unternehmen von existentieller Bedeutung, ein Hinweisgebersystem einzurichten, das vertraulichen Zugang ermöglicht. Wird der Hinweisgeber geschützt und kann er ohne Sanktion seine Hinweise geben, verzichtet er erfahrungsgemäß eher auf Meldewege, die dem Unternehmen größere Unannehmlichkeiten bereiten würden, wie Staatsanwaltschaft oder Presse. Wir sehen durch die Einführung eines Hinweisgebersystems für Unternehmen ein Chance, dass Missstände unkompliziert und möglichst intern geklärt werden können. Die Einrichtung einer internen Meldestelle bringt darüber hinaus weitere Vorteile: Frühwarnsystem und Schutzschild Ihres Unternehmens Kontinuierliche Verbesserungen in Ihrem Unternehmen, Employer Branding und Mitarbeiterbindung Nachhaltige positive Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Unternehmens Doppelnutzung des Hinweisgebersystems zum Einreichen von Verbesserungsvorschlägen Mit unserem Hinweisgebersystem “hinweis.de” setzen Sie die Vorgaben des HinSchG rechtskonform um. Unter der personalisierten Domain “ihrefirma.hinweis.de” steht Ihnen und Ihren Mitarbeitenden unser Hinweisgebersystem innerhalb eines Werktages zur Verfügung. Sie möchten die Aufgabe der internen Meldestelle gerne an einen externen Dienstleister übergeben? Verpflichten Sie eine neutrale externen Meldestellenbeauftragtern (Ombudsperson) mit Unterstützung durch unsere Volljuristin bei der Ersteinschätzung eines eingegangen Hinweises. Wir kümmern uns um die fristgerechte Kommunikation mit der hinweisgebenden Person und leiten nur stichhaltige Hinweise weiter. Unser eigenes Hinweisgebersystem ist natürlich inklusive. Ausführliche Informationen zu unserem Hinweisgebersystem und dem Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Projektseite HINWEIS.DE Bei uns in Kombination und 20% Preisvorteilexterner Datenschutzbeauftragter (DSGVO) und Meldestellenbeauftragter (HinSchG) Digitales Datenschutzmanagement und Hinweisgebersystem inklusive --- ## Dokumentation und Beratung https://dsgvo-nord.de/dokumentation-und-beratung/ Leistungen der digitalNORD GmbH – Dokumentation und Beratung Datenschutzmanagment Wir erstellen für Einzelunternehmer genauso wie für Firmen, Behörden und Kirchen die verpflichtende Datenschutzdokumentation in Form eines Datenschutzmanagements nach DSGVO Vorgaben und führen im Anschluss ein Datenschutzaudit durch. Leistungen: Bestandsaufnahme Klärung der internen Zuständigkeiten für den Datenschutz Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses Überprüfung der Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV) mit Dienstleistern Überprüfung und Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen Bereitstellung von Vorlagen und Beratung zum Thema Informations- und Meldepflichten u.v.m. Preis auf Anfrage Datenschutzberatung Als benannte Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Pflichten nach der EU-DSGVO oder anderen jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften telefonisch oder vor Ort, z.B. zu folgenden Themen: Betroffenenrechte Informationspflichten, Rechenschaftspflichten, Nachweispflichten Beschäftigtendatenschutz Videoüberwachung Auftragsverarbeitungsverträge nach DSGVO Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Datenschutzrichtlinien in Unternehmen Technische und organisatorische Maßnahmen Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) IT-Grundschutz nach BSI u.v.m. Preis auf Anfrage --- ## Produkte https://dsgvo-nord.de/produkte/ Unsere Leistungen und Produkte Unsere Leistungen im Überblick Externer Datenschutz-beauftragte*r Datenschutz Ein externer Datenschutzbeauftragter mindert Ihr Haftungsrisiko Mehr Meldestellenbeauftragter(HinSchG)HinweisgeberportalWhistleblowerHinweisgeberschutzgesetz Umsetzung und Betreuung einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutz-gesetz. mehr Open-Source-SoftwareManaged-Service Softwarelösungen Open-Source-Technologien in Kombination mit unserem Managed-Service-Modell Mehr Website-AuditDSGVO-Wächter Onlinepräsenz Cookies & Co Prüfung des Onlineauftritts auf Einhaltung der EU-Vorgaben nach DSGVO und TDDDG Mehr Data-GovernanceIhre DatenIhre Regeln Erfahren Sie, wie Data Governance Ihre Unternehmensdaten schützt, optimiert und strategisch nutzt. Mehr KI-KompetenzschulungDatenschutz-Schulung Schulungen KI-Schulungen und Datenschutzschulungen vor Ort, Online oder Hybrid Mehr Cyberrisko-Checknach DIN SPEC 27076BSI Cyberrisko-Check Das kleine IT-Sicherheits-Audit speziell für KMU bis 50 Mitarbeiter*innen Mehr Datenschutz-Management Datenschutz Management Digitales Datenschutzmanagement.Mit unserer vDSB App Mehr Managed Nextcloud Hosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr Managed Lime-Survey Hosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr Managed Bitwarden Hosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr Datenschutz Webhosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr --- ## Partner https://dsgvo-nord.de/partner/ Weil steter Austausch und Zusammenarbeit unerlässlich sind… Unsere lokalen Partnerfirmen Unsere Mitgliedschaften DIGION PARTNER – NETZWERK DES WANDELS Klar kann man die voranschreitende Digitalisierung interessiert beobachten und der Dinge harren, die da noch kommen. Man kann auch vorangehen und sich fragen: Wenn wir schon digital(er) arbeiten – warum stellen wir dann Prozesse, Organisationsformen, Produkte und Geschäftskonzepte nicht gleich nachhaltig um bzw. bauen sie auf digitalen Technologien auf? Die Antwort dürfte oft lauten: Weil das kompliziert ist. Und anstrengend. Und Mut erfordert. Und am Wissen für das „Wie?“ scheitert. Diese Ausreden zählen nun aber nicht mehr, denn jetzt gibt es DigiON. Eine Initiative fünf lokaler Unternehmen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Digitale Transformation im beruflichen Umfeld zu begleiten und voranzubringen. Warum wir das erzählen? Weil wir neben der fat GmbH, CreArte, marktrausch und wigital dazugehören. Denn digitale Transformation ist eine derart komplexe Aufgabe, dass es dafür Expert:innen aus verschiedensten Bereichen braucht – auch aus dem Marketing. Mit ihr gehen schließlich einschneidende Veränderungen an Prozessen und Positionierung einher, die ungesteuert Unternehmen und Erfolg gefährden können, aber gut gemanagt neue Chancen und Wachstum kreieren. Und in diesem Prozess sollte jemand ein Auge auf Marke, Marketing und Kommunikation haben, die richtigen Fragen stellen, Ideen zur Lösung liefern und bei der Umsetzung begleiten. Genau das machen wir als Teil von DigiON. Klingt spannend? Ist es auch. Also am besten einfach mal vorbeischauen oder uns fragen. --- ## Tipps https://dsgvo-nord.de/tipps/ Empfehlungen, Tipps und Gesetzestexte Tipps, Gesetze & alternative Apps Finden Sie hier eine Auswahl an Empfehlungen fernab der gängigen, i.d.R. nicht datenschutzkonformen Standardlösungen. Im Tipps-Teil haben wir eine große Auswahl an alternativen Softwarelösungen mit dem Fokus auf Datenschutz für Sie bereitgestellt. Weiter Unten finden Sie Links zu Gesetzestexten mit Datenschutzbezug. Tipps und Empfehlungen für alternative, datenschutzkonforme Anwendungen E-Mail Prüfung / Leak-Checker Überprüfen Sie, ob ihre E-Mailadressen und Zugangsdaten bei bekannten Datenpannen/Cyberangriffen gestohlen wurden: https://haveibeenpwned.com https://sec.hpi.de/ilc/ Suchmaschinenempfehlungen Kagi Startpage.com DuckDuckGo Ecosia Qwant Metager.de Nona Fakeshop-Finder Vermeiden Sie Ärger durch online-Shopping auf Abzocker-Webseiten. Hier können Sie die jeweilige Webseite auf Seriosität prüfen: Verbraucherzentrale watchlist-internet.at Adhoc-Umfragen (Doodle alternative) Terminplaner: https://terminplaner4.dfn.de/ Dudle: https://dud-poll.inf.tu-dresden.de/ Nuudel: https://nuudel.digitalcourage.de/ Website Checks https://websitecheck.dsgvo-nord.defür Google Dienste vDSB – automatisierter Website-Check durch digitalNORD GmbH    Passwortmanager Bitwarden Lizenzverwaltung Keepass / Keeweb Nextcloud-Password-App Consent-Manager / Cookie-Banner CMM19 ReCaptcha / Captcha Altcha – Open Source FriendlyCaptcha Teamlösungen (MS Teams Alternative) Nextcloud TalkHosting durch digitalNORD verfügbar GroupOffice Etherpad Lite OpenSlides (Sitzungsverwaltung für Vereine/Gremien) Ticketsystem OTRS https://zammad.org Browserempfehlungen Brave Firefox Chrome Safari Messenger / Mitarbeiter-Apps Signal Threema.chMitarbeiter-Apps: Lolyo Quiply Videokonferenzlösung / Webinar OpenTalk Nextcloud BigBlueButton Ecosero Große Umfragen Lime-Survey – Open-SourceHosting durch digitalNORD verfügbar Formbricks – Open-Source Intranet / Wissensdatenbank Bookstack Sensibilisierung / Awareness Sicher im Internet – Handy, Tablet und PC schützen (Verbraucherzentrale) Securepoint Awareness Plus Whiteboard Lösung https://board.net E-LearningTools Moodle BigBlueButton Secova (Arbeitsschutz u.v.m.) Kommunikation Nextcloud Chat (Teams Alternative) Mattermost (Slack Alternative) Signal statt WhatsApp! Quiply (Ausgereifte Mitarbeiter-App) Newslettersystem https://www.phplist.org cleverreach Brevo / SendInBlue CRM Kundenmanager Odoo GroupOffice Diverse Tools URL Shortener PDF bearbeiten/verschlüsseln (kostenlose Acrobat Alternative) Video-Editierung (Desktop, Open-Source) DJ-Software Website Hosting digitalNORD Datenschutzhosting (Managed WordPress, Web- & Mail-Hosting) Mailarchivierung Mailpiler Office LibreOffice Colabora OnlyOffice Secure Filetransfer / Datenaustausch Nextcloud PsiTransfer Visio Alternative (Diagramme) Diagrams (Online OSS) Anti-Virus ClamWin Securepoint Antivirus Pro Bitlocker (Windows) VPN-Service / Firewall OpenSense Psiphon Projectmanagement OpenProject Planka (Alternative für Trello) E-Mail Anbieter IONOS Posteo Mailbox.org Adobe-Alternativen / Kreativsoftware Canva Affinity Designer / Photo / Publisher Photopea Pixlr Desktop-Apps (Open-Source) Gimp (Bildbearbeitung) Scribus (DTP-Programm) Inkspace (Vektorbearbeitung) Shopsysteme Medusajs.com Spam Abwehr / Spam-Relay Simplelogin Firefox Relay Kalender / Calendly eTermin Managed Opensource-Lösungen für nahezu jeden Anwendungsfall fairkom.eu Weitere Links Aktuelle Bußgelddatenbank Heim-Automatisierung Home-Assistant Buchempfehlungen / Broschüren “Die Daten die ich rief”, Katharina Nocun, Lübbe-VerlagDokumentation: Die Autorin vollzieht am eigenen Beispiel den Weg ihrer Daten im Internet nach.…mehr zum Inhalt können Sie hier erfahren “Die kleine Datenschutzfibel“ (A6) für Organisationen und ihre MitarbeitendendigitalNORD GmbHDie 32-seitige Broschüre informiert knapp und verständlich über die inhaltlichen Vorgaben und die formalen Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie Praxis-Tipps für den Datenschutz- und IT-Alltag. …mehr zum Inhalt können Sie hier erfahren “Qualityland”, Marc-Uwe Kling, Ullstein-Verlag Roman, der unsere digitale Zukunft humorvoll konsequent weiterdenkt.…mehr zum Inhalt können Sie hier erfahren “Die kleine Datenschutzfibel – Kirche (EKD)“ (A6) für Mitarbeitende und EhrenamtlichedigitalNORD GmbHDie 32-seitige Broschüre informiert knapp und verständlich über die inhaltlichen Vorgaben und die formalen Pflichten beim Umgang mit personenbezogenen Daten sowie Praxis-Tipps für den Datenschutz- und IT-Alltag.  …mehr zum Inhalt können Sie hier erfahren Links zu Gesetzestexten mit Datenschutzbezug Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) Digitale Dienste Gesetz (DDG) Gesetze über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) Heimarbeitsgesetz (HAG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Lastenhandhabungsverordnung Mindestlohngesetz (MiLoG) Mutterschutzgesetz (MuSchG) Nachweisgesetz (NachwG) PSA-Benutzungsverordnung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Ersthelfer Arbeitsschutz Mailarchivierung GoDB Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG, Auszug) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug) Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, Auszug) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Gewerbeordnung (GewO, Auszug) --- ## Impressum https://dsgvo-nord.de/impressum/ Impressum digitalNORD GmbHZeppelinring 35A24146 Kiel Telefon: 0431 301400600E–Mail: info@dnord.de USt-IdNr.: DE301883569Steuernummer: 20/291/07872Amtsgericht: KielRegisternummer: HRB 16446 KIVertretungsberechtigte Geschäftsführer:Manuel Langeheinecke, Bettina Schneider Verantwortlich für die Inhalte i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:Manuel Langeheinecke, Bettina Schneider Teile mit mir über Nextcloud Haftpflichtversicherung Die digitalNORD GmbH hat eine Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der Hiscox Europe Underwriting Ltd Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland, Arnulfstraße 31, 80636 München abgeschlossen. Online-Streitbeilegungsplattform und Verbraucherstreitbeilegung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren auf dieser Plattform teilzunehmen. --- ## Datenschutzerklärung https://dsgvo-nord.de/data-governance-fuer-schleswig-holstein-2/datenschutzerklarung/ Datenschutzerklärung Vielen Dank für Ihr Interesse an der Webseite unseres Unternehmens. Da mit Ihrem Besuch personenbezogene Daten anfallen, informieren wir Sie im Folgenden gemäß den Anforderungen nach der europäischen Datenschutzrichtline, EU-DSGVO. Eine Erläuterung verwendeter Begriffe finden Sie unter VI. Begriffsbestimmungen. I. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des DatenschutzbeauftragtenVerantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist: digitalNORD GmbHZeppelinring 35a 24146 Kiel Tel. +49 (431) 301400600Email: dsb@dnord.de Geschäftsführende Gesellschafter:Manuel LangeheineckeBettina Schneider II. Datenerhebung, Rechtsgrundlage der Verarbeitung, Dauer der Speicherung 1. Nutzung unserer WebseiteBeim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert: IP-Adresse des anfragenden Rechners im Browser eingestellte Sprache verwendeter Browsertyp und das Betriebssystem Ihres Rechners in der jeweiligen Version ob Java-Skript und Cookies zugelassen sind Bildschirmauflösung und Auflösungsdichte sowie Bildschirmgröße des Ausgabegerätes Datum und Uhrzeit des Zugriffs Ihre Zeitzone der Name Ihres Access¬ Providers Name und URL der abgerufenen Datei Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL) Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet: Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website, Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website, Auswertung der Systemsicherheit und -Stabilität sowie zu weiteren systemadministrativen Zwecken, wie die Behebung von Fehlern. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Die IP-Adresse wird nach spätestens 7 Tagen von allen Systemen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb dieser Internetseiten verwendet werden, gelöscht. Einen Personenbezug können wir aus den verbleibenden Daten dann nicht mehr herstellen. 2. Nutzung der Videokonferenzlösung dsgvoNORD Meet Wir nutzen das Tool „dsgvoNORD Meet“, um Telefonkonferenzen, Online-Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „dsgvoNORD Meet“ basiert auf einer Open-Source-Software für Online-Meetings, die wir auf einem eigenen Server installiert haben und betreiben. Bei der Nutzung von „dsgvoNORD Meet“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Wenn Sie an einem „dsgvoNORD Meet“-Meeting teilnehmen, werden Sie zu Beginn des Meetings nach Ihrem Namen gefragt. Sie können auch einen Nickname oder keinen Namen vergeben. Dieser Name wird für die Dauer Ihrer Teilnahme an dem jeweiligen Online-Meeting verarbeitet und anschließend gelöscht. Auch etwaige Audio-, Video- oder Chatinhalte werden nur während des jeweiligen Online-Meetings verarbeitet und verschlüsselt gespeichert. Zum technischen Betrieb werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet: IP-Adresse: Um das Online-Meeting durchführen zu können, wird zwingend die von Ihrem Endgerät verwendete IP-Adresse verarbeitet. Die Protokollierung der IP-Adresse ist auf unserem „dsgvoNORD Meet“-Server aktiviert. Name des Meetings und ggf. Passwort: Bei Einrichtung eines Online-Meetings wird ein Name für das Online-Meeting vom Veranstalter gewählt. Zusätzlich kann ein Passwort für die Teilnahme am Online-Meeting vorgesehen werden. Diese Daten werden nur bis zur Beendigung des jeweiligen Online-Meetings verarbeitet und anschließend gelöscht. Beachten Sie bitte, dass aber der Name von „Online-Meeting“ sowie Datum, Uhrzeit und Dauer des „Online-Meeting“ in Ihrem Browser lokal gespeichert werden können. Wenn Sie die Daten nicht weiter sehen wollen, sollten Sie Ihren Browser-Cache löschen. Wir verwenden „dsgvoNORD Meet“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das im Vorwege transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeitet werden, ist § 26 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „dsgvoNORD Meet“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „dsgvoNORD Meet“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Empfänger / Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind. Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union Eine Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt grundsätzlich nicht. Wir können aber nicht ausschließen, dass das Routing von Daten über Internetserver erfolgt, die sich außerhalb der EU befinden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich Teilnehmende an „Online-Meeting“ in einem Drittland aufhalten. Die Daten sind während des Transports über das Internet jedoch verschlüsselt und somit vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte gesichert. 3. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren.Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Weg an uns übermittelt. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 4. Online-Terminbuchung Diese Seite nutzt für einen auf unseren Servern bereitgestellte Online-Terminbuchung „Cal.com“. Wenn Sie das Terminformular ausfüllen, werden diese Daten an uns weitergeleitet. Da Ihre Anfrage auf den Abschluss eines Vertrags zielt, oder oder ein Vertrag mit uns besteht, ist die Rechtsgrundlage hierfür Art. 6, Abs. 1, lit. b DSGVO. Wir speichern bei etermin.net Ihre Kontaktdaten und verarbeiten ggf. die Daten. 5. Präsenz auf LinkedIn. Wir unterhalten ein öffentliches Profil auf dem sozialen Netzwerk LinkedIn. Anbieter dieses Dienstes ist die LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Plaza, Wilton Place, Dublin 2, Irland. Wenn Sie unser LinkedIn-Profil besuchen, werden durch LinkedIn personenbezogene Daten erhoben, wie z. B. Ihre IP-Adresse sowie weitere Informationen, die in Form von Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Diese Informationen werden von LinkedIn verarbeitet, um uns als Betreiber der LinkedIn-Seite statistische Daten über die Nutzung unseres Profils bereitzustellen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer informativen und interaktiven Darstellung unseres Unternehmens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch LinkedIn sowie zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in der Datenschutzerklärung von LinkedIn unter: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy. 6. Nutzung unserer Schulungsplattform Wenn Sie an einer unserer Schulungen teilnehmen, werden Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung und des Nachweises gespeichert. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: E-Mail-Adresse Vor und Nachname Browser- und Systemdaten IP-Adresse Sprache und Zeitzone sonstige von Ihnen selbst eingegebene Daten Details zur Schulungsdurchführung Zertifikate Diese Daten werden zweckgebunden gespeichert und nach Zweckfortfall gelöscht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) und unser berechtigtes Interesse an einer professionellen Abwicklung unserer Schulungen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. 7. Barrierefreiheit Zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit nutzt diese Website den **danova Assistant**. Dieses Tool unterstützt Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen bei der Nutzung digitaler Inhalte, etwa durch Kontrastanpassung, vereinfachte Darstellung oder optimierte Bedienbarkeit. Der danova Assistant wird bereitgestellt von:Danova GmbH, Von-Liebig-Straße 2, 78050 Villingen-Schwenningen, Deutschland, http://www.danova.de Die Nutzung des Tools erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser berechtigtes Interesse liegt in der barrierefreien Gestaltung unserer Website und der damit verbundenen Verbesserung der Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen. Zur datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des danova Assistant haben wir mit der danova GmbH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Weitere Informationen zur Funktionsweise des Tools und zur Datenverarbeitung durch den danova Assistant finden Sie unter: https://www.danova.de/datenschutz III. Ihre Rechte als Betroffener Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.Sie können sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Sie können dies z.B. bei der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde tun: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-HolsteinHolstenstraße 9824103 Kiel IV. DatensicherheitWir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) zur Verschlüsselung. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schlüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. V. BegriffsbestimmungenDiese Datenschutzerklärung beruht auf den Begrifflichkeiten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wesentliche Begrifflichkeiten finden Sie hier erläutert: Personenbezogene DatenPersonenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. Betroffene PersonBetroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden. VerarbeitungVerarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. Einschränkung der VerarbeitungEinschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. ProfilingProfiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. PseudonymisierungPseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. Verantwortlicher oder für die Verarbeitung VerantwortlicherVerantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. AuftragsverarbeiterAuftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. EmpfängerEmpfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger. DritterDritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. EinwilligungEinwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Änderung dieser DatenschutzerklärungDiese Datenschutzerklärung ist auf dem Stand Oktober 2024. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf unserer Website von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden --- ## FAQ https://dsgvo-nord.de/faq-fragen-zum-datenschutzbeauftragten-und-it-sicherheitsbeauftragten/ FAQ Fragenkatalog Datenschutzbeauftragter Datenschutz ist ein Thema, das sehr komplex ist. Deshalb gibt es dazu stets viele Fragen, das ist ganz normal. Wir haben hier die Fragen, die wir am häufigsten gestellt bekommen, zusammengefasst. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem – nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schon bekommen Sie die richtige Antwort auf Ihre Frage. Was ist ein Datenschutzbeauftragter? Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Geschäftsführung, Betriebsrat, Mitarbeitende, Kunden, Auftragsverarbeitende sowie Datenschutz-Aufsichtsbehörden und vermittelt zwischen diesen. Um seine Arbeit durchführen zu können, führt der Datenschutzbeauftragte so genannte Audits durch. Beim Datenschutzaudit wird geprüft, ob Ihr Unternehmen allen Gesetzesvorgaben entspricht. Welche Tätigkeiten übernimmt ein Datenschutzbeauftragter? Der Datenschutzbeauftragt analysiert die Ist-Situation und entwickelt Lösungen, wie die notwendigen Veränderungen umgesetzt werden können. Im Anschluss berät er laufend diejenigen Mitarbeitenden, welche personenbezogene Daten verarbeiten. Damit seine Vorschläge umgesetzt werden, ist es von Vorteil, wenn ein externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird. Er genießt in der Regel mehr Respekt. Was kostet eine Datenschutzberatung? Die Datenschutzberatung ist in der Regel eine fortlaufende Beratung. Da sich die Anforderungen an den Datenschutz ständig ändern, ist es sinnvoll, eines unserer Monatspakete zu buchen. Ein fortlaufendes Angebot bieten wir Ihnen ab XXX € an. Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot, das ganz persönlich auf Sie zugeschnitten ist, zusammen. Entstehen mir Folgekosten oder ist der Preis einmalig? Um das Thema Datenschutz sinnvoll in Ihr Unternehmen zu einzuführen, empfehlen wir in den ersten drei Jahren die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Der Preis richtet sich individuell nach Art und Größe des Unternehmens. Warum ist es wichtig immer einen Datenschutzbeauftragten fortlaufend zu bezahlen? Weil ein externer Datenschutzbeauftragter ständig im Einsatz ist. Datenschutz ist nichts, was man einmalig implementiert und dann ist alles für immer fertig. Die DSGVO befindet sich in einem ständigen Veränderungsprozess und entwickelt sich weiter. Im Wochentakt kommen neue Gerichtsurteile im Bereich IT, Personal und Ausgestaltung einer Website. Daraus ergeben sich immer wieder neue notwendige Handlungsempfehlungen. Während der Corona-Pandemie kam eine Flut von Fragen auf, die sich auf die Einwilligungspflicht zu personenbezogenen Daten bezogen. Ich brauche eine Datenschutzerklärung für meine Website, kann ich diese auch bei der dsgvoNord bekommen? Ja. Wir bieten einen technischen und juristischen Check Ihrer Internetseite an – inklusive einer maßgeschneiderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung muss dem tatsächlichen technischen Unterbau Ihrer Webseite entsprechen, daher ist die Erstellung einer Datenschutzerklärung auf rein juristischer Basis durch eine Anwaltskanzlei nicht zu empfehlen. Warum sollte ich Mitarbeiter regelmäßig im Datenschutz schulen? Regelmäßig geschulte Mitarbeitende sind der wichtigste Schutz vor kostspieligen Abmahnungen. Nur wenn Ihre Mitarbeitenden für den Datenschutz sensibilisiert sind, können Fehler und Risiken minimiert werden. Häufig schon haben wir festgestellt, dass schlecht oder gar nicht geschulte Mitarbeiter das größte Risiko im Datenschutz sind. Wie oft sollte ich Mitarbeiter zur Datenschutzschulung schicken? Ein jährlicher Turnus ist das sinnvollste. In der stets gleichen Kalenderwoche jedes Jahres sollte eine Mitarbeiterschulung durchgeführt werden, damit alle Änderungen und Neuerungen der vergangenen Monate verankert werden können. Es gibt zwar keine gesetzliche Vorgabe, aber unsere Erfahrung zeigt uns, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden regelmäßig schulen, die wenigsten Probleme mit dem Datenschutz haben. Unerlässlich ist eine Mitarbeiterschulung, wenn sich die Rechtsprechung ändert oder vor der Einführung neuer Software oder eines Webauftritts. Warum ist mein Datenschutz von der Anzahl meiner Mitarbeiter abhängig? Die verpflichtende Benennung (früher: verpflichtende Bestellung) eines Datenschutzbeauftragten ist notwendig, wenn 20 oder mehr Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Datenschutzbeauftragte ein interner Mitarbeiter ist oder ein externer. Wir von der dsgvoNORD haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass wir als externe Datenschützer besser akzeptiert werden, als ein interner Kollege. Unerlässlich ist eine Mitarbeiterschulung, wenn sich die Rechtsprechung ändert oder vor der Einführung neuer Software oder eines Webauftritts. Was passiert nach dem Erstgespräch? Wir führen nach dem Erstgespräch ein Datenschutz-Audit durch. Ein Audit ist eine Bestandsaufnahme der relevanten Datenverarbeitung in der Organisation. Wir halten den Ist-Zustand in Ihrem Unternehmen fest. Dabei lernen wir uns kennen und besprechen, welche Dienstleistungen gewünscht oder erforderlich sind.Bei dieser Bestandsaufnahme, auch Datenschutzaudit genannt, wird von uns die betriebliche Situation, der Geschäftszwecke und die Unternehmensstruktur erfasst. Wir tauchen ein in Ihre Welt der Datenverarbeitung, was wird wie genutzt und verarbeitet. Dabei beleuchten wir besonders die Abteilungen Vertrieb, IT und Marketing. Abschließend stellen wir Ihnen die Zusammenfassung vor, welche Aufgaben wir übernehmen werden. Was passiert in einem Datenschutz-Audit? Das Datenschutz-Audit ist eine förmliche Prüfung Ihres Datenschutzkonzept durch eine unabhängige Betrachtung. Deshalb ist es so sinnvoll, dass diese Aufgabe ein externer Datenschutzbeauftragter, wie die dsgvoNORD, macht. Wir prüfen alle datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen und weisen auf Fehler und Schwachstellen hin. Die Bereinigung dieser Fehler muss von Ihrem Unternehmen selbst geleistet werden. Auf Wunsch empfehlen wir auch Lösungen. Dieses Angebot ist jedoch kein Bestandteil des eigentlichen Datenschutz-Audits. Wie kann ich mich auf ein Datenschutz-Audit vorbereiten? [Checkliste] Wie oft muss ein Datenschutz-Audit gemacht werden? Wir empfehlen eine jährliche Durchführung eines Audits. Aus unserer Erfahrung hat es sich bewährt, dass Sie jährlich im gleichen Monat, am besten sogar in der gleichen Kalenderwoche, das Datenschutz-Audit durchführen lassen. Es kann aber auch sinnvoll sein, ein Datenschutz-Audit außerhalb der Reihe durchzuführen, wenn sich etwas Grundlegendes an der Datenverarbeitung ändert, wenn eine neue Software eingesetzt wird oder wenn sich an Ihrem Webauftritt etwas ändert. Was müssen Behörden besonders beim Datenschutz beachten? Alle Behörden unterliegen neben der DSGVO und dem BDSG, auch dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz (LDSG) des jeweiligen Bundeslandes. Beachten Sie bitte, dass jedes Bundesland weitere spezifische Verordnungen erlassen hat. Dies können beispielweise Folgende sein: Informationszugangsgesetz (IZG-SH), Schuldatenschutzverordnung SH (SchulDSVO) usw. Fragen Sie uns, die dsgvoNORD, wir kennen uns bestens aus und beraten Sie gerne. Was müssen kirchliche Organisationen besonders beim Datenschutz beachten? Für kirchliche Organisationen gelten eigene Datenschutzgesetze, für die evangelische Kirche Deutschland z.B. zunächst das DSG-EKD, das Datenschutzgesetz der evangelischen Kirche Deutschland, welches an die DSGVO angelehnt ist. Dieses Recht ist eines unserer Spezialgebiete und wir beraten Sie dazu kompetent und mit viel Erfahrung. Ab wann muss ich eine Datenschutzerklärung auf meine Website installieren? Eine Datenschutzerklärung ist grundsätzlich notwendig, auch wenn es sich um einen privaten Anbieter handelt. Die Datenschutzerklärung einer Website entspricht den Vorgaben des Artikel 13 DSGVO. Datenschutz geht jeden etwas an! Was ist eine Datenschutzklage? Sobald ein Verstoß gegen den Datenschutz festgestellt wird, muss eine Datenschutzklage an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde erfolgen. Ein Verstoß ist, wenn es ein Risiko gibt, dass die Rechte und Freiheiten der involvierten Personen betroffen sein könnten. Es genügt also, wenn es ein Risiko gibt, es muss noch gar nichts passiert sein. Ein hohes Risiko kann sein: Ein Speichermedium mit Kundendaten ohne Verschlüsselung wurde verloren Rechnungen wurde an die falschen Kunden verschickt Sensible Kundendaten wurden in einem offenen Mailverteiler kommuniziert Bildschirme, die zu Fensterseiten zugewandt sind und eingesehen werden können. Offene Passwortlisten Was ist eine automatisierte Datenverarbeitung? Das Datenschutzgesetz betrifft die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf PC, Tablet, Smartphones, Kameras, Scanner, Kopierern oder anderen Geräten. Aber auch die Verwendung dieser Daten in e-Mails, SMS, Messengerdiensten und im Internet. Die automatisierte Datenverarbeitung meint auch das Erheben, Erfassen, die Organisation, das Ordnen und die Speicherung von personenbezogenen Daten. Genauso wird darunter auch die Anpassung, die Veränderung, das Auslesen und Abfragen der personenbezogenen Daten definiert. Von automatisierter Datenverarbeitung spricht man auch, wenn es um die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder sogar die Vernichtung personenbezogener Daten geht. FAQ Fragenkatalog IT Sicherheitsbeauftragte/r Ein Unternehmen ist immer nur so erfolgreich, wie es sicher ist. Das gilt auch für Handwerker, Dienstleister, Vereine und kirchliche Organisationen. IT-Sicherheit ist genauso wichtig wie Datenschutz. Haben sie hierzu Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und schon bekommen Sie die richtige Antwort auf Ihre Frage. Versprochen! Was macht ein IT Sicherheitsbeauftragter? Ein IT Sicherheitsbeauftragter schafft einen Überblick, wie ein Unternehmen mit seiner IT-Sicherheit aufgestellt ist. Er erarbeitet eine IT Sicherheitsleitlinie und ein IT Sicherheitskonzept. Wir unterstützen Sie dabei, dieses Konzept umzusetzen und schulen Ihre Mitarbeitenden. Wann sollte ich dringend einen IT Sicherheitsbeauftragter haben? Immer und auf jeden Fall. Es spielt keine Rolle, ob sie ein kleines inhabergeführtes Geschäft betreiben oder einen international agierenden Konzern leiten – einen IT Sicherheitsbeauftragten braucht jeder Unternehmer. Das IT Risikomanagement, das wir Ihnen anbieten, hilft Ihnen, die möglichen Risiken durch Ihre IT-Struktur zu verstehen und zu minimieren. Welche Mitarbeiter schult ein IT Sicherheitsbeauftragter? Gerne schulen wir von der dsgvoNORD alle Mitarbeitenden von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, kirchliche Organisationen, Dienstleister, Handwerker und einfach jedes Unternehmen, in dem mit Computern und IT gearbeitet wird. Was ist ein IT Sicherheitskonzept? Ein IT Sicherheitskonzept definiert zunächst, was überhaupt geschützt werden muss. Dann erfolgt eine Beurteilung und Abschätzung der verschiedenen Bedrohungsszenarien. Aus dieser Einschätzung heraus entwickeln wir Maßnahmen für Ihre IT Sicherheit, um Risiken zu minimieren. Dieses IT Sicherheitskonzept wird von uns laufend überprüft und nach Bedarf erweitert oder verändert. Was verstehe ich unter IT-Sicherheitsorganisation? Ihre IT Sicherheit muss organisiert werden. Sicherheit entsteht nicht von allein und ist auch kein statischer Zustand. Damit die IT Ihres Unternehmens sicher ist, bauen wir eine IT-Sicherheitsorganisation auf. Ein anderes Wort dafür ist auch IT Sicherheitsmanagement. IT-Sicherheit kann man nicht wie einen Schreibtisch einfach kaufen und ins Unternehmen stellen. IT-Sicherheit muss für Ihr Unternehmen konzipiert werden, nur dann kann diese IT-Sicherheitsorganisation auch von Ihren Mitarbeitenden gelebt werden. --- ## Kontakt https://dsgvo-nord.de/kontakt/ Wir freue uns über Ihre Kontaktaufnahme Wo auch immer Sie in Schleswig-Holstein sind, wir sind schnell bei Ihnen. Von Kiel aus ist es nicht weit in die Landkreise Plön, Ostholstein, Segeberg oder Rendsburg-Eckernförde. Wir betreuen seit Jahre erfolgreich Kunden im Raum Schleswig-Flensburg, Lübeck und in Nordfriesland. Für Datenschutz ist uns kein Weg zu weit. Egal, ob Sie ein Angebot benötigen oder ob ein datenschutzrechtlicher Notfall eingetreten ist. Wir helfen, wir retten und wir beraten Sie gerne. Die digitalNORD – Unser Expertenteam stellt sich vor: Die externen Datenschutzbeauftragten von der digitalNORD haben einen Plan, wie man dieses umfangreiche Thema beginnt, durchführt und erfolgreich umsetzt. Dieses Knowhow kann man sich nirgendwo anlesen, das muss man sich erarbeitet haben. Wir sind Experten zum Thema Datenschutz, Datensicherheit, Datenschutzgrundverordnung, KI und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Was andere gerne ausblenden, ist unsere Leidenschaft! Bettina Schneider Assessorin jur. mit Befähigung zum Richteramt Datenschutzauditorin (TÜV) Datenschutzbeauftragte (TÜV) Mediatorin Manuel Langeheinecke Datenschutzauditor (TÜV) KI-Experte IT-Security Beauftragter (TÜV) Compliance-Officer (IHK) Senior-Developer und DevOp(Desktop, Web & Mobile) Ein externer Datenschutzbeauftragter verringert ihr Haftungsrisiko enorm Externer Datenschutzbeauftragter für Schleswig-Holstein (z.B. Oldenburg, Kiel, Lübeck oder Flensburg) Von unserem Firmensitz im südlichen Kiel (Wellsee) erreichen wir Sie schnell im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein. Von unserer Filiale in Niedersachsen, im Landkreis Rotenburg, können wir nun auch Kunden südlich von Hamburg bedienen. Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen vorab telefonisch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir antworten schnell und zuverlässig. --- ## Team https://dsgvo-nord.de/dsgvonord-team-datenschutzbeauftragte-und-it-sicherheitsbeauftragte/ “Durch einen externen Datenschutzbeauftragten sichern Sie sich umfassendes Know-How zu diesem komplexen Thema und bekommen Ihr Haftungsrisiko in den Griff “ Bettina Schneider, Juristin Das Team der Datenschutzberatung Spitzenkräfte in Recht und Technik Bettina Schneider Assessorin jur. mit Befähigung zum Richteramt Zertifizierte Datenschutzauditorin (TÜV) Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV) Mediatorin Manuel Langeheinecke Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV) Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK) Zertifizierter IT-Security Beauftragter (TÜV) Senior-Developer Indre Keichel Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV) --- ## Externe Datenschutzbeaftragte https://dsgvo-nord.de/externe-datenschutzbeauftragte-it-sicherheitsbeauftragte/externe-datenschutzbeauftragte-kiel/ “Datenschutz bedeutet gleichermaßen Unternehmensschutz” Manuel Langeheinecke, Datenschutzauditor (TÜV) Ein externer Datenschutzbeauftragter – Ihre Vorteile In Deutschland und der gesamten EU ist der Datenschutz verpflichtend einzuhalten. Jedes Unternehmen und jede Organisation sollte daher eine kompetente und ausgebildete Person mit dieser Aufgabe betrauen. Dabei ist es nicht vorgegeben, ob Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten (DSB) engagieren. Solange er oder sie den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entspricht, ist alles in Ordnung. Sind Sie sicher, dass Sie in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation jemanden haben, der diese Vorgaben erfüllt? Warum ist ein externer Datenschutzbeauftragter effizienter? Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es oft schwierig eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Eigene Mitarbeitende damit zu betrauen kann viele Nachteile haben. Die oder der DSB pendelt zwischen den Kernaufgaben und der neuen Herausforderung hin und her. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, müssen Schulungen und Weiterbildungen absolviert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die benannte Person keine leitende Tätigkeit innehaben darf. Es darf z.B. niemand mit Personalverantwortung oder Weisungsbefugnissen sein. Der Grund dafür sind Interessenskonflikte. Deshalb scheiden Geschäftsführer, Prokuristen oder Abteilungsleiter, insbesondere IT-Leiter (auch ohne Personalverantwortung) bei der Benennung aus. Auch ein für das Unternehmen tätiger Rechtsanwalt darf nicht als Datenschutzbeauftragter benannt werden. Ein weiterer Knackpunkt kann auch das Sonderkündigungsrecht für den oder die interne Datenschutzbeauftragte sein. Es ist ähnlich dem eines Betriebsratsmitglieds. All diese Probleme ersparen Sie sich mit einem externen Datenschutzbeauftragten von der digitalNORD. Als externer Dienstleister entsenden wir die verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz. Wann brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten? Ab 10 Mitarbeiter? Ab 20 Mitarbeiter? Fragen Sie nur Experten für den Datenschutz, ab wann Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen, sonst tappen Sie allzu leicht in die Falle. Als die DSGVO 2018 in Kraft trat, war ein Datenschutzbeauftragter ab 10 Mitarbeitenden, die mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten zu tun haben, vorgeschrieben. Seit 2019 gilt jedoch: ab 20 Mitarbeitende. Das ist eine große Erleichterung für kleinere Betriebe. Wenn Sie sich jetzt entspannt zurücklehnen und hoffen, Sie bräuchten sich um Datenschutz nicht zu kümmern, müssen wir Sie enttäuschen. Jedes Unternehmen, jeder Dienstleister, jede Organisation – auch kirchliche Organisationen -, jeder Handwerker, der mit der Verarbeitung personenbezogenen Daten zu tun hat, muss Datenschutz betreiben und hat eine Dokumentationspflicht im Datenschutz. Eine einfache Lösung: Die Monatspakete von digitalNORD entlasten Sie Worum geht es eigentlich bei diesem komplexen Thema? Um den Schutz von allen personenbezogenen Daten in einem Unternehmen oder einer Organisation. Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn Zweck und Rechtsgrundlage dies erlauben. Seit 2018 müssen alle Unternehmen die neuen Anforderungen technisch und organisatorisch in ihren Abläufen analysieren, umsetzen und dokumentieren. Wenn Sie kompetente Lösungen lieben, dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Nutzen Sie unsere qualifizierte und zertifizierte technische und rechtliche Fachkunde. Benennen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten und bleiben Sie flexibel bei personalpolitischen Entscheidungen. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. Wir motivieren Sie, die Vorgaben umzusetzen und zeigen Ihnen, wie es am Besten geht. Diese Leistungen erhalten Sie für einen monatlichen Pauschalpreis Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten (zertifiziert) Stellvertretung des externen Datenschutzbeauftragten durch das digitalNORD Team Erforderliche Fachkunde nach Art. 37 EU-DSGVO – fortlaufend Prüfung der Internetseite (Cookie-Regelung, Datenschutzerklärung) Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Datenschutzdokumentation Unterrichtung und Beratung zu den datenschutzrechtlichen Pflichten der Geschäftsführung und/oder des Datenschutzteams Überwachung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen Schnelle Klärung von Fragen zum Datenschutz aus dem Tagesgeschäft Ein externer Datenschutzbeauftragter verringert ihr Haftungsrisiko enorm Im Monatspaket nehmen wir Ihnen diese Aufgaben ab Als benannte Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie zu Ihren Pflichten nach der EU-DSGVO oder zu anderen jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Das machen wir telefonisch oder auch vor Ort rund um Kiel, von Flensburg und Sylt bis Itzehoe und Lübeck. Eine Auswahl unserer Beratungsthemen: Betroffenenrechte Informationspflichten, Rechenschaftspflichten, Nachweispflichten Beschäftigtendatenschutz Videoüberwachung Auftragsverarbeitungsverträge nach DSGVO Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Datenschutzrichtlinien in Unternehmen Technische und organisatorische Maßnahmen Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) IT-Grundschutz nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Was passiert im Erstgespräch? Wir führen im Erstgespräch ein erstes Datenschutz-Audit durch. Das bedeutet, dass wir eine Bestandsaufnahme der relevanten Datenverarbeitungen in der Organisation machen. Gegenseitiges Kennenlernen Zusammenfassung, welche Aufgaben der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt Gewünschte und/oder erforderliche Dienstleistungen werden im Einzelnen besprochen Bestandaufnahme der betrieblichen Situation, Geschäftszweck, Unternehmensstruktur Welche Daten werden wie genutzt und verarbeitet (Vertrieb, Marketing, IT und andere relevante Abteilungen) Warum digitalNORD? Wir machen es Ihnen einfach und sorgen für höchstmögliche Sicherheit. Datenschutz und Informationssicherheit sind heute hochkomplexe Themen, die nur noch Spezialisten, wie wir, wirklich durchdringen können. Wir bilden uns laufend fort und sind mit allen gesetzlichen Änderungen und Neuerungen vertraut. Diese wichtigen Informationen fassen wir für Ihr Unternehmen zusammen und bereiten sie leicht verständlich für Ihre Mitarbeitenden auf. Wir von der digitalNORD sind Ihre zuverlässigen Experten auf diesem Gebiet. Und nicht ganz unwichtig: Wir lieben, was wir tun! Datenschutzberatung und Informationssicherheit Die digitalNORD ist kein Riesenunternehmen, wir arbeiten ganz persönlich mit Ihnen zusammen. Sie haben immer die gleichen Ansprechpartner. Nur so kann eine lückenlose Sicherheit für Ihr Unternehmen aufgebaut werden. Das ist unser Ziel und unser Versprechen. Unsere Preise für ein Monatspaket Datenschutz und Informationssicherheit sind keine Schnellschüsse, die in wenigen Stunden erledigt sind. Hier ist eine tiefe Erfassung und die ständige Begleitung Ihres Unternehmens wichtig. Deshalb haben wir Monatspakete geschnürt, die sich für Sie lohnen werden. Start 1 – 20 Mitarbeitende ab 58€ Monatlich Externer Datenschutzbeauftragter Kein Beratungsbedarf vDSB-Zugang*     Angebot anfordern Basis 20-50 Mitarbeitende ab 98€ Monatlich Externer Datenschutzbeauftragter Persönlicher Ansprechpartner Geringer Beratungsbedarf Internetseitencheck   Angebot anfordern ideal Standard 50-250 Mitarbeitende ab 198€ Monatlich Externer Datenschutzbeauftragter Persönlicher Ansprechpartner Höherer Beratungsbedarf Internetseitencheck   Angebot anfordern Premium ab 250 Mitarbeitende auf Anfrage Monatlich Externer Datenschutzbeauftragter Persönlicher Ansprechpartner Hoher Beratungsbedarf Komplexere Unternehmensstrukturen Internetseitencheck Angebot anfordern *Zugang zu unserer Online-Datenschutzmanagementsoftware zur selbständigen Erstellung der notwendigen Datenschutzdokumentation Preise verstehen sich zzgl. MwSt, Mindestvertragslaufzeit 12 Monate Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen Rufen Sie uns jetzt an und fragen Sie uns! Unser erstes Gespräch zum Datenschutz ist kostenfrei und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts. Holen Sie sich jetzt echte Lösungen für Ihren Datenschutz vom Expertenteam aus Kiel, der digitalNORD. Wir glauben daran, dass wir für jedes kleine und mittlere Unternehmen den passenden Datenschutz anbieten können. Ganz gleich, ob Sie ein Datenschutz-Audit, eine Datenschutz-Schulung oder einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen – gerne bieten wir Ihnen hierzu ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen. --- ## Website-Audit https://dsgvo-nord.de/externe-datenschutzbeauftragte-it-sicherheitsbeauftragte/internetseiten-check/ Website-Audit, DSGVO-Check und Schnell-Checks Schnell-Checks Google Tools Prüfen Sie, ob auf Ihrer Website Google-Analytics ohne Einwilligung eingebunden ist Prüfen Sie, ob auf Ihrer Google-Webfonts auf Ihrer Website dynamisch eingebunden werden Website-Audit Check Ihrer Internetseite nach DSGVO-Vorgaben Die Gestaltung Ihrer Unternehmens-Website im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen stellt eine komplexe Herausforderung dar. Die kontinuierliche Integration aktueller Gerichtsurteile und technischer Änderungen macht diese Aufgabe besonders anspruchsvoll. Als Website-Betreiber besteht die Gefahr, unbeabsichtigt in eine Bußgeldfalle zu geraten. Insbesondere das Problem falsch konfigurierter oder obsoleter Cookie-Banner kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Um Ihr Bußgeldrisiko minimal zu halten, führen wir einen umfassenden DSGVO-Check für Ihre Website durch. Dabei berücksichtigen wir nicht nur geltende Gesetze und Rechtsprechungen, sondern auch den aktuellen Stand der Technik. Besonderes Augenmerk legen wir auf den Datenschutz im Zusammenhang mit eingesetzten Tools zur Webanalyse wie Google Analytics. Es ist entscheidend, dass die von Ihnen verwendeten Cookies und Plug-Ins nur mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage personenbezogene Daten verarbeiten. Wir überprüfen die von Ihnen eingesetzten Tools (u.a. Google Maps, Google Webfonts, YouTube, Facebook/Instagram, LinkedIn) und unterstützen Sie bei der Einholung der erforderlichen Einwilligungen. Gleichzeitig nehmen wir eine sorgfältige Analyse Ihrer Cookie-Banner (Consent-Banner oder CMP) vor, um sicherzustellen, dass diese korrekt konfiguriert sind und den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Folgende technische und juristische Aspekte werden von den Sachverständigen und Juristen der digitalNORD GmbH bei der Prüfung berücksichtigt: Die Grundsätze der DSGVO sind auf der Website konkret beachtet worden. Daten werden rechtmäßig verarbeitet. Verschlüsselung und Sicherheit, Analyse- und Trackingtools, Cookies und Plug-Ins sind datenschutz-technisch beurteilt und angepasst worden. Aktuelle Rechtsprechung wurde richtig interpretiert und technisch korrekt umgesetzt. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist geprüft. Einwilligungen wurden ordnungsgemäß eingeholt. Impressum und Datenschutzerklärung sind inhaltlich vollständig und ordnungsgemäß veröffentlicht. Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit aussagekräftigen Handlungsvorschlägen für Ihren Webentwickler und eine auf Ihre Webseite abgestimmte rechtssichere und DSGVO konforme Datenschutzerklärung. Preis: ab 275€ Internetauftritt ohne Shop und Kundenlogin: 275 € zzgl. der gesetzlichen USt. sonstiger Internetauftritt, Onlineshop, Smartphone-App oder Webapplikation nach Aufwand. In der Pauschale ist auch die folgende separat erhältliche Leistung „Prüfung Ihrer Internetseite nach rechtskonformer Umsetzung lt. BGH-Urteil Cookie-Einwilligung II vom 28.05.2020“ enthalten: Prüfung Ihrer Internetseite nach rechtskonformer Umsetzung lt. BGH-Urteil Cookie-Einwilligung II vom 28.05.2020 Bereits seit April 2018 ist nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden (DSK) die Verwendung von Cookies zu Werbezwecken auf Websites und Apps (z.B. durch Google Analytics) nur dann zulässig, wenn der informierte Nutzer zuvor eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt. Daraufhin wurden auf vielen Internetseiten eine veränderte Form von Cookie-Bannern implementiert, welche nach unseren Erfahrungen nur selten eine rechtskonforme Lösung darstellten. Am 28.05.2020 wurde die Ansicht der DSK nun durch das Urteil des BGH “I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II” zur unanfechtbaren Rechtsprechung. Die rechtskonforme Umsetzung ist sowohl technisch als auch juristisch nicht trivial und stellt mit dem jüngsten BGH-Urteil vom 28.05.2020 die Betreiber von Internetseiten nun vor ein rechtlich fundiertes Abmahnrisiko. Die Sachverständigen der digitalNORD GmbH prüfen Ihre Internetseite auf die Einhaltung der datenschutzkonformen Umsetzung des Einsatzes von Tracking-Cookies. Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Handlungsvorschlägen für Ihren Webentwickler. Preis: ab 98€ Internetauftritt ohne Shop und Kundenlogin: 98 € zzgl. der gesetzlichen USt..Sonstiger Internetauftritt, Onlineshop oder Webapplikation nach Aufwand. DSGVO-Wächter Onlinepräsenz Unsere Sachverständigen führen regelmäßig oder auf Anfrage je Quartal einen technisch und juristischen Webseitencheck (siehe Oben) durch. Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Handlungsvorschlägen für Ihren Webentwickler und eine auf Ihre Webseite abgestimmte DSGVO konforme Datenschutzerklärung. Zusätzlich informieren wir Sie anlassbezogen per Newsletter über relevante Veränderungen und aktuelle Rechtssprechung zum Thema DSGVO und TDDDG mit Schwerpunkt Internet und Onlinepräsenz. Überlassen Sie dieses sensible Thema nicht einem automatisierten Webseiten-Check oder einem Datenschutz-Generator. Verlassen Sie sich auf das Handwerk unserer Sachverständigen und Volljuristen. Kosten: 360€ pro Jahr – Laufzeit 2 Jahre mit automatischer Verlängerung --- ## IT-Sicherheitsbeauftragter https://dsgvo-nord.de/externe-datenschutzbeauftragte-it-sicherheitsbeauftragte/it-sicherheitsbeauftragte/ IT-Sicherheit bedeutet für ihr Unternehmen häufig existenzielle Sicherheit ISB – Ein Informationssicherheitsbeauftragter schafft Sicherheit Ein Cyberangriff kann jedes Unternehmen treffen. Meist hören wir nur von den spektakulären Fällen in den Nachrichten. Richtig unangenehm wird es aber, wenn es Ihr Unternehmen trifft. Und das geht schneller, als Sie sich vorstellen können. Wenn Sie bisher noch keinem Hacker-Angriff zum Opfer gefallen sind, haben Sie Glück gehabt. Sicherer sind Sie jedoch, wenn Sie einen IT-Sicherheitsbeauftragten bestellen. Eine andere Bezeichnung ist ISB, die oder der Informationssicherheitsbeauftragte. Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist Bindeglied zwischen der Geschäftsführung, der IT-Abteilung und den Nutzern Auch wenn es nicht immer gleich ein vernichtender Cyberangriff sein muss, auch eine Störung oder ein Ausfall in der digitalen Infrastruktur kann enorme Kosten verursachen. Die digitalNORD kann Ihnen helfen, diese Kosten konsequent zu vermeiden, in dem Sie in Ihrem Unternehmen für die digitale Sicherheit sorgt. Das können wir für Sie tun: Erstellung und Umsetzung von Regeln und Richtlinien zur Informationssicherheit Durchführung von Schulungen im Bereich der IT-Sicherheit Dokumentierung der Aktivitäten zur IT-Sicherheit Unterrichtung der Unternehmensführung zum Status quo der IT-Sicherheit Aktualisierung und Prüfung der IT-Sicherheitskonzepte und Anpassung an neue gesetzliche Regelungen Zentraler Ansprechpartner für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Kunden im Bereich der IT-Sicherheit sein Führung und Weiterentwicklung der IT-Sicherheitsorganisation Entwicklung und Formulierung einer IT-Sicherheitsleitlinie Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements (ISMS nach BSI-Vorgaben) Oft fehlt es am Bewusstsein für Sicherheitsfragen im IT-Bereich Für ihr Unternehmen bedeutet IT-Sicherheit häufig existenzielle Sicherheit. Als eine der wichtigsten Aufgaben sehen wir die Sensibilisierung für Informationssicherheit bei Ihren Mitarbeitenden an. Speziell dafür bieten wir Schulungen und weitere Sensibilisierungsmaßnahmen an, damit Ihre Mitarbeitenden selbständig erkennen können, wo es die berühmten Lücken und Tücken gibt. Die wichtigsten Themen sind:  starke Passwörter Online-Verhalten Computersicherheit sicherer Umgang mit E-Mails Verwendung von USB-Sticks und mobilen Geräten Arbeitsplatz und Homeoffice Gerne sind wir von der digitalNORD in Ihrem Unternehmen zur Stelle und beraten Sie ausführlich. Wir kommen in ganz Schleswig-Holstein zu Ihnen. Zwischen Flensburg, Kiel, Oldenburg und Lübeck liegt unser Aktionsradius.  --- ## Leistungen https://dsgvo-nord.de/externe-datenschutzbeauftragte-it-sicherheitsbeauftragte/ Leistungen und Produkte der digitalNORD GmbH Unsere Leistungen im Überblick Externer Datenschutz-beauftragte*r Datenschutz Ein externer Datenschutzbeauftragter mindert Ihr Haftungsrisiko Mehr Meldestellenbeauftragter(HinSchG)HinweisgeberportalWhistleblowerHinweisgeberschutzgesetz Umsetzung und Betreuung einer internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutz-gesetz. mehr Open-Source-SoftwareManaged-Service Softwarelösungen Open-Source-Technologien in Kombination mit unserem Managed-Service-Modell Mehr Website-AuditDSGVO-Wächter Onlinepräsenz Cookies & Co Prüfung des Onlineauftritts auf Einhaltung der EU-Vorgaben nach DSGVO und TDDDG Mehr Data-GovernanceIhre DatenIhre Regeln Erfahren Sie, wie Data Governance Ihre Unternehmensdaten schützt, optimiert und strategisch nutzt. Mehr KI-KompetenzschulungDatenschutz-Schulung Schulungen KI-Schulungen und Datenschutzschulungen vor Ort, Online oder Hybrid Mehr Cyberrisko-Checknach DIN SPEC 27076BSI Cyberrisko-Check Das kleine IT-Sicherheits-Audit speziell für KMU bis 50 Mitarbeiter*innen Mehr Datenschutz-Management Datenschutz Management Digitales Datenschutzmanagement.Mit unserer vDSB App Mehr Managed Nextcloud Hosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr Managed Lime-Survey Hosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr Managed Bitwarden Hosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr Datenschutz Webhosting Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipiscing elit dolor Mehr --- ## Datenschutzberatung https://dsgvo-nord.de/externe-datenschutzbeauftragte-it-sicherheitsbeauftragte/datenschutzberatung-datenschutzmanagmentsystem/ Leistungen der dsgvo-NORD GmbH Wissenwert: Datenschutz ist heutzutage für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da die Datenmengen wachsen und die Verbraucher sensibler für ihre Privatsphäre werden. Um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu gewährleisten, bieten Unternehmen wie das hier genannte professionelle Datenschutzberatung an. Als Datenschutzbeauftragte stehen sie Unternehmen zur Verfügung, um sie bei der Erfüllung ihrer Datenschutzpflichten zu unterstützen. Die Beratungsleistungen umfassen Themen wie Betroffenenrechte, Informations- und Rechenschaftspflichten, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung, Auftragsverarbeitungsverträge, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzrichtlinien, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Datenschutz-Folgenabschätzungen. Durch telefonische oder persönliche Beratung werden Kunden umfassend über ihre rechtlichen Verpflichtungen informiert. Transparente Preise ermöglichen es Unternehmen, ihre Budgets zu planen und die erforderlichen Dienstleistungen zur Gewährleistung des Datenschutzes in Anspruch zu nehmen. Datenschutzberatung Als benannte Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Pflichten nach der EU-DSGVO oder anderen jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften telefonisch oder vor Ort, z.B. zu folgenden Themen: Betroffenenrechte Informationspflichten, Rechenschaftspflichten, Nachweispflichten Beschäftigtendatenschutz Videoüberwachung Auftragsverarbeitungsverträge nach DSGVO Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Datenschutzrichtlinien in Unternehmen Technische und organisatorische Maßnahmen Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) IT-Grundschutz nach BSI u.a.m. Preis auf Anfrage Datenschutzmanagmentsystem Wir erstellen für Einzelunternehmer genauso wie für Firmen, Behörden und Kirchen ein Datenschutzmanagementsystem nach DSGVO Vorgaben und führen im Anschluss ein Datenschutzaudit durch. Leistungen: Bestandsaufnahme Klärung der internen Zuständigkeiten für den Datenschutz Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses Überprüfung der Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV) mit Dienstleistern Überprüfung und Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen Bereitstellung von Vorlagen und Beratung zum Thema Informations- und Meldepflichten u.a.m. Preis auf Anfrage Wissenwert: In der heutigen digitalen Welt ist der Datenschutz von größter Bedeutung, insbesondere durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Spezialisierte Dienstleister wie das hier genannte Unternehmen bieten maßgeschneiderte Datenschutzlösungen für Einzelunternehmer sowie Firmen, Behörden und Kirchen an. Ihr Hauptangebot umfasst die Entwicklung von Datenschutzmanagementsystemen gemäß der DSGVO und die Durchführung umfassender Datenschutzaudits. Dies gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und den angemessenen Schutz personenbezogener Daten. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen Bestandsaufnahme, Klärung interner Zuständigkeiten, Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, Überprüfung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung, Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie Beratung zu Informations- und Meldepflichten. Die Preise werden individuell berechnet und auf Anfrage mitgeteilt. --- ## Schulungen und Vorträge https://dsgvo-nord.de/externe-datenschutzbeauftragte-it-sicherheitsbeauftragte/datenschutzschulung-fuer-mitarbeiter-behoerden-dsgvonord-gmbh-aus-kiel/ Schulungen und Vorträge durch die digitalNORD GmbH NEU: KI-Kompetenzschulung nach Art. 4 KI-VO Mitarbeitende per E-Learning schulen – rechtssicher mit ZertifikatAuf Wunsch inkl. Lernmanagementplattform Mehr Informationen Onlineschulung Mitarbeitende online schulen – rechtssicher mit Zertifikat Arbeiten Ihre Mitarbeitenden im Homeoffice oder an unterschiedlichen Standorten und hatten noch keine Schulung? Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass er seine Mitarbeitenden auf den Datenschutz verpflichtet hat. Auch zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen und aus Gründen der Betriebssicherheit müssen die Mitarbeitenden in einer entsprechenden Schulung informiert und sensibilisiert werden. Wir bieten Ihnen Online-Schulungen in folgenden Bereichen: DSGVO-Schulung für Mitarbeitende NEU: KI-Kompetenzschulung nach Art. 4 KI-VO IT- und Datensicherheit | Informationssicherheit: Hackerangriffe vermeiden Hinweisgeberschutzgesetz (Informationsvorträge und Fachschulungen) Einfach – unkompliziert – freie Terminwahl! Am Ende jeder Schulung erhält der Mitarbeitende ein Teilnahmezertifikat, das als Nachweis für die durchgeführte Schulung dient. So sichern Sie Ihr Unternehmen zweifach ab! Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Kurzvortrag / Mitarbeiterschulung … zur Auswirkung der DSGVO in Unternehmen Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist verbindlich in Kraft getreten. Dadurch sollen die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Die daraus resultierenden Anforderungen sind umfassend und betreffen Unternehmen unabhängig von der Branche und Unternehmensgröße – alle Unternehmen sind gefordert, die neuen Anforderungen technisch und organisatorisch in ihren Abläufen zu analysieren, umzusetzen und zu dokumentieren. Dies macht die Überarbeitung aller Prozesse notwendig, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Welche Daten sind als personenbezogen zu klassifizieren? Welche Vorgaben für die IT-Sicherheit sind einzuhalten? Umfassende Nachweis- und Rechenschaftspflichten sind zu berücksichtigen. Zudem sind die Haftungsrisiken für die Verantwortlichen (Geschäftsführer) gestiegen. Welche Rolle spielt seit dem 25. Mai 2018 der Datenschutzbeauftragte intern und/oder extern und der Informationssicherheitsbeauftragte intern und/oder extern? Wir geben Ihnen in einem 1,5 stündigen Kurzvortrag inkl. Fragerunde einen Überblick über die Anforderungen an Ihr Unternehmen in den fortan existenziellen Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. Preis: 210 € zzgl. der gesetzlichen USt. und Anfahrtkosten Der Vortrag dient auch als Nachweis zur verpflichtenden Mitarbeitersensibilisierung (Art. 39 DSGVO) Auf Anfrage kann der Vortrag auch in unserem Schulungsraum in Kiel stattfinden (bis 15 Personen) --- ## Startseite https://dsgvo-nord.de/ “Durch einen externen Datenschutzbeauftragten sichern Sie sich umfassendes Know–How zu diesem komplexen Thema und bekommen Ihr Haftungsrisiko in den Griff “ Bettina Schneider, Juristin Jetzt persönliche Beratung anfragen “Durch einen externen Datenschutzbeauftragten sichern Sie sich umfassendes Know–How zu diesem komplexen Thema und bekommen Ihr Haftungsrisiko in den Griff “ Bettina Schneider, Juristin Jetzt persönlicheBeratung anfragen Unsere starke Marke fürDatenschutz und IT-Sicherheit Regionaler Datenschutz mit Sinn und Verstand Für uns von der digitalNORD steht die individuelle, persönliche Beratung an erster Stelle. Wir interessieren uns für Ihr Unternehmen, sorgen für Datensicherheit und Sensibilisierung und begleiten Sie bei Fragen aus dem laufenden Betrieb. Das nennen wir Datenschutz mit Sinn und Verstand. Wissen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen? In den meisten Fällen beantworten wir diese Frage mit einem klaren JA. Auch wenn gesetzlich i.d.R. eine Verpflichtung erst ab dem 20. Mitarbeitenden besteht, ist die Umsetzung der Maßnahmen aus der DSGVO auch für Einzelunternehmer oder kleinere Unternehmen nachzuweisen. Unsere Empfehlung: Nehmen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten! Warum? Weil ein externer Datenschutzbeauftragter einen anderen Blick auf Ihr Unternehmen hat und eventuelle Veränderungen, die ein Externer empfiehlt, leichter akzeptiert werden. Das wichtigste Argument aber ist, dass ein externes Datenschutzunternehmen, wie die digitalNORD, ein enormes Fachwissen mitbringt und sich regelmäßig auf den neuesten Stand bringt. Mit dieser komplexen Aufgabe sollten Sie keinen Mitarbeitenden von seinen eigentlichen Aufgaben abziehen. Machen Sie um das Thema Datenschutz gerne einen großen Bogen? Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer machen um dieses Thema einen großen Bogen. Kein Wunder, denn die Datenschutzgrundverordnung besteht aus 99 Artikeln, 11 Kapiteln und 173 Erwägungsgründen. Und ständig kommen neue Anforderungen, z.B. aus dem Landesdatenschutzgesetz, dem Hinweisgeberschutzgesetz oder für Ihren Internetauftritt das TDDDG dazu. Wer hat schon Lust, das alles durchzulesen und zu verstehen? Wir von digitalNORD leben Datenschutz und übernehmen das gern für Sie! Unser zertifiziertes Team besteht aus Datenschutzauditoren (TÜV) Datenschutzbeauftragten (TÜV, IHK) Volljuristen IT-Security Beauftragten (TÜV) Softwareentwickler (30 Jahre Erfahrung in Desktop, Mobile und Webprogrammierung) KI-Berater Seit 1998 beschäftigen wir uns mit IT-Sicherheit und seit 2005 mit Datenschutz. Seit 2023 ist KI und das Hinweisgeberschutzgesetz ebenfalls fester Bestandteil unserer Tätigkeit. Ein umfangreiches Knowhow bildet das Fundament unserer Beratungsleistungen. Digitalbeauftragter/ KI-Beauftragter Zertifizierte Fachkompetenz in Datenschutz, IT-Sicherheit, Softwareentwicklung und KI Beratung zur effizienten Einführung von Digitalsystemen und KI-Systemen Regelmäßige Überprüfung und Optimierung von Prozessen, Systemen und Websites Langjährige Erfahrung in Datenbankentwicklung, Softwareentwicklung, Projektmanagement Integration von KI-Anwendungen KI-Kompetenz-Schulungen nach Art. 4 KI-VO Treten Sie in Kontakt Externer Datenschutzbeauftragter TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter persönliche Beratung für Ihr Unternehmen im Datenschutz Regelmäßiges Website-Audit (technisch u. juristisch) langjährige Berufserfahrung Stellvertretung Teilhaftung inklusive spezialisiert auf KMU, Behörden, kirchliche Organisationen, Kitas, Vereine, Schulen und Bildungseinrichtungen zum Angebot DSB Meldestellenbeauftragter nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Verpflichten Sie eine neutrale externe Person für die Erstbewertung eines eingegangen Hinweises. Wir koordinieren und überwachen für Sie den vollständigen Meldeprozess und halten für Sie Fristen ein. Die Bereitstellung eines Hinweisgebersystem inklusive Juristische Ersteinschätzung einer Meldung ist inklusive. Zu unserer Portal-Seite Hinweis.de Unsere Referenzkunden (Auszug) Weitere Kunden Wir hosten und warten für Sie professionelle Open-Source-SoftwareDatenschutzkonform, unabhängig und kostenstabil. z.B.: Nextcloud – Bitwarden – n8n – Cal.com – Odoo Mehr Informationen KI-Kompetenzschulungen nach Art. 4 KI-VO Stärken Sie die KI-Kompetenz ihres Unternehmens und bleiben Sie rechtssicher inkl. Zertifikat: Mitarbeitende per E-Learning schulen – flexibel und effizient Praxisworkshop „ChatGPT, Perplexity & Co. – effektiv und sicher anwenden“ Zu den Schulungsangeboten Ich nehme mir persönlich Zeit für Ihre Fragen Rufen Sie uns jetzt an unter 0431 301400600 und fragen Sie uns! Unsere erste Beratung zum Datenschutz ist kostenfrei und unser Angebot verpflichtet Sie zu nichts. Holen Sie sich jetzt echte Lösungen für Ihren Datenschutz vom Expertenteam aus Kiel, der digitalNORD. Wir glauben daran, dass wir für jedes kleine und mittlere Unternehmen den passenden Datenschutz anbieten können. Ganz gleich, ob Sie ein Datenschutz-Audit, eine Datenschutz-Schulung oder einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen – gerne biete ich Ihnen hierzu eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Ich freue mich auf Sie und Ihre Fragen. Bei uns in Kombination mit 20% Preisvorteilexterner Datenschutzbeauftragter (DSGVO) und Meldestellenbeauftragter (HinSchG) Digitales Datenschutzmanagement und Hinweisgebersystem inklusive Digitalisierung wird gefördert! Die digitalNORD GmbH erhält eine Zuwendung der EU (DKU-Richtlinie) Wir optimieren unsere digitalen Geschäftsprozesse mit der Einführung eines Online-Shops mit Unterstützung unseres Partners WIGITAL. Mit dem Online-Shop der Plattform ODOO werden unsere Print- und Digitalmedien, sowie unsere Datenschutzssoftware vDSB und die bequeme Buchung unserer Schulung- und Beratungsdienstleistungen ermöglicht. Wir bedanken uns bei der EU für die Förderung dieses Vorhabens nach Maßgabe der „Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU-Richtlinie)