Externe Datenschutzbeauftragte
Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV, IHK)
Beratungsleistungen und Stellvertretung inklusive!
Ihr Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten benennen? Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es oftmals schwierig, eigene Mitarbeiter mit dieser Aufgabe zu betrauen. Zudem müssen interne Datenschutzbeauftragte ihre Arbeit zwischen ihren eigentlichen Kernaufgaben und der neuen Herausforderung aufteilen und Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen absolvieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die benannte Person keine leitende Tätigkeit innehaben darf (z.B. mit Personalverantwortung oder Weisungsbefugnissen).
Hintergrund sind Interessenskonflikte. Demnach scheiden Geschäftsführer, Prokuristen oder Abteilungsleiter, insbesondere IT-Leiter (auch ohne Personalverantwortung), bei der Benennung aus. Auch ein für das Unternehmen tätiger Rechtsanwalt darf nicht mehr als Datenschutzbeauftragter benannt werden. Bedenken Sie auch, dass für den oder die interne Datenschutzbeauftragte ein Sonderkündigungsrecht gilt, ähnlich einem Betriebsratsmitglied.
Nutzen Sie unsere qualifizierte und zertifizierte rechtliche Fachkunde.
Benennen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten und bleiben Sie flexibel bei personalpolitischen Entscheidungen.
Diese Leistungen erhalten Sie für einen monatlichen Pauschalpreis:
- Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten (zertifiziert)
- Meldung des externen Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde
- Stellvertretung des externen Datenschutzbeauftragten durch das dsgvoNORD Team
- Erforderliche Fachkunde nach Art. 37 EU-DSGVO – fortlaufend
- Regelmäßige Statusgespräche und Tätigkeitsberichte
- Unterrichtung und Beratung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten der Geschäftsführung und/oder des Datenschutzteams
- Überwachung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen (1 Mitarbeiterschulung inklusive)
- a.m.
Preis auf Anfrage
Treten Sie mit uns in Kontakt!