Check Cookie-Einwilligung
Prüfung der Cookie-Einwilligungen nach BGH
Prüfung Ihrer Internetseite nach rechtskonformer Umsetzung lt. BGH-Urteil Cookie-Einwilligung II vom 28.05.2020
Bereits seit April 2018 ist nach Ansicht der deutschen Datenschutzbehörden (DSK) die Verwendung von Cookies zu Werbezwecken auf Websites und Apps (z.B. durch Google Analytics) nur dann zulässig, wenn der informierte Nutzer zuvor eine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt. Daraufhin wurden auf vielen Internetseiten eine veränderte Form von Cookie-Bannern implementiert, welche nach unseren Erfahrungen nur selten eine rechtskonforme Lösung darstellten.Am 28.05.2020 wurde die Ansicht der DSK nun durch das Urteil des BGH “I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II” zur unanfechtbaren Rechtsprechung.Die rechtskonforme Umsetzung ist sowohl technisch als auch juristisch nicht trivial und stellt mit dem jüngsten BGH-Urteil vom 28.05.2020 die Betreiber von Internetseiten nun vor ein rechtlich fundiertes Abmahnrisiko.
Die Sachverständigen der dsgvoNORD GmbH prüfen Ihre Internetseite auf die Einhaltung der datenschutzkonformen Umsetzung des Einsatzes von Tracking-Cookies.
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Handlungsvorschlägen für Ihren Webentwickler.
Kosten: ab 98 € zzgl. der gesetzlichen USt. für Internetseiten ohne Shopsystem
Weitere Informationen zum BGH-Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II finden Sie hier.
Treten Sie mit uns in Kontakt!